Anzahl der ausländischen militärischen Flüge durch Deutschland im Jahr 2020

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Anzahl der Flüge von ausländischen Militärflugzeugen durch/über Deutschland. Eine Gefährdung der Sicherheit ist nicht gegeben, da sich mein Antrag nur auf die bloße Anzahl bezieht und keinerlei Details erforderlich sind.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Februar 2022
  • Frist
    23. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Anzahl der Fl…
An Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der ausländischen militärischen Flüge durch Deutschland im Jahr 2020 [#241427]
Datum
20. Februar 2022 14:48
An
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Anzahl der Flüge von ausländischen Militärflugzeugen durch/über Deutschland. Eine Gefährdung der Sicherheit ist nicht gegeben, da sich mein Antrag nur auf die bloße Anzahl bezieht und keinerlei Details erforderlich sind. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241427 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241427/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
LFR/1.15.1/0001-001/22 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 20.02.2022 begehrten Sie nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Gese…
Von
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Betreff
AW: Anzahl der ausländischen militärischen Flüge durch Deutschland im Jahr 2020 [#241427]
Datum
16. März 2022 11:02
Status
Anfrage abgeschlossen
LFR/1.15.1/0001-001/22 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 20.02.2022 begehrten Sie nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) die Mitteilung der Anzahl der Flüge von ausländischem Militär über Deutschland im Jahr 2020. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Ein Anspruch auf Herausgabe von Informationen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG kann jedoch jedenfalls nur dann bestehen, wenn die begehrten Informationen in der gefragten Behörde auch vorliegen. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ist die Aufsichtsbehörde über die zivilen Flugsicherungsorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland. In meiner Behörde werden keine Aufzeichnungen über Flüge ausländischer Militärs im deutschen Luftraum geführt. Hierfür besteht weder eine gesetzliche Verpflichtung noch ein Anlass. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung verfügt auch nicht über Anlagen zur Darstellung oder Aufzeichnung von Radarspuren von Luftfahrzeugen, egal welcher Art. Im Rahmen des IFG bin ich ebenfalls nicht verpflichtet, mir die von Ihnen begehrten Informationen andernorts zu beschaffen. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass ich davon ausgehe, dass Informationen im Zusammenhang mit militärischem Luftverkehr regelmäßig beim Luftfahrtamt der Bundeswehr vorliegen. Das Bundesministerium für Verteidigung ist im Übrigen gemäß § 97 Abs. 1 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung zuständig für die Genehmigung von Einflügen in den Luftraum der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Luftfahrzeugen die im Militärdienst verwendet werden. Mit freundlichen Grüßen