Anzahl der Behinderungen durch Impfschaden in Deutschland

nach aktuellen Informationen des Statistischen Bundesamts werden Behinderungen im Wesentlichen durch Krankheit erworben. Nur ein sehr kleiner Teil der Behinderungen sind angeboren (Quelle: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Behinderte/Tabellen/GeschlechtBehinderung.html;jsessionid=0A2E9362AA4D0F6D9A6B6AC2F7BBC27A.InternetLive1).

Während die angeborenen Behinderungen seit 2013 erfreulicherweise um 13 % rückläufig sind, hat sich der Anteil der Behinderungen aufgrund von Krankheit und Impfschaden seit 2013 um 7% erhöht! Das Statistische Bundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei diesen Erkrankungen mit der langfristigen oder lebenslangen Folge einer Behinderung auch um Impfschäden handelt. In den Daten des Statistischen Bundesamts lässt sich allerdings nicht differenzieren, wie hoch der konkrete Anteil der Schädigungen aufgrund Impfung liegt. Es wird lediglich die Gesamtzahl angegeben. Diese Zahl alleine ist schon erschreckend hoch und die negative Entwicklung verstärkt den Bedarf an konkreten Datenangaben.

Das Paul Ehrlich Institut als oberste zuständige Bundesbehörde für die Arzneimittelsicherheit (und damit den Schutz der Bürger/innen vor Anwendungsschäden durch Arzneien und Impfstoffe) erhält nach eigener Einschätzung ihres früheren Sprechers nur von bis zu 5% der Betroffenen eine Impfschadensmeldung. Der Verdacht auf einen Impfschaden kann also aus den vorliegenden PEI-Meldungen zumindest errechnet werden, obwohl das Meldesystem nicht wirklich funktioniert. Die Meldung muss nach Infektionsschutzgesetz ISG vom Arzt verpflichtend an das PEI abgegeben werden. Andernfalls können hohe Bußgelder gegen impfende Arztpraxen erhoben werden.

Bitte teilen Sie mir mit, wie hoch der absolute und relative Anteil der Impfschäden an den Behinderungen in Deutschland liegt und wie er sich in den letzten 20 Jahren entwickelt hat.

Bitte ergänzen Sie Angaben zu der beunruhigenden Tatsache, dass die Anzahl der durch Krankheit erworbenen Behinderungen parallel zu der weiter steigenden Anzahl der verfügbaren und angewendeten Impfstoffe weiter steigt.

Es ist kein Erfolgsmerkmal einer Impfpolitik, wenn die Anzahl der dadurch ausgelösten schweren Erkrankungen mit Behinderungsfolge weiter steigt anstatt zurückgeht. Der Rückgang der Behinderungen muss ebenso das Ziel der Impfpolitik der Bundesregierung sein wie der Rückgang der Infektionserkrankungen.

Vielen Dank.

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  • Datum
    4. Oktober 2018
  • Frist
    6. November 2018
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Andreas Roll
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: nach aktuellen I…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Andreas Roll
Betreff
Anzahl der Behinderungen durch Impfschaden in Deutschland [#33887]
Datum
4. Oktober 2018 14:45
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach aktuellen Informationen des Statistischen Bundesamts werden Behinderungen im Wesentlichen durch Krankheit erworben. Nur ein sehr kleiner Teil der Behinderungen sind angeboren (Quelle: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Behinderte/Tabellen/GeschlechtBehinderung.html;jsessionid=0A2E9362AA4D0F6D9A6B6AC2F7BBC27A.InternetLive1). Während die angeborenen Behinderungen seit 2013 erfreulicherweise um 13 % rückläufig sind, hat sich der Anteil der Behinderungen aufgrund von Krankheit und Impfschaden seit 2013 um 7% erhöht! Das Statistische Bundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei diesen Erkrankungen mit der langfristigen oder lebenslangen Folge einer Behinderung auch um Impfschäden handelt. In den Daten des Statistischen Bundesamts lässt sich allerdings nicht differenzieren, wie hoch der konkrete Anteil der Schädigungen aufgrund Impfung liegt. Es wird lediglich die Gesamtzahl angegeben. Diese Zahl alleine ist schon erschreckend hoch und die negative Entwicklung verstärkt den Bedarf an konkreten Datenangaben. Das Paul Ehrlich Institut als oberste zuständige Bundesbehörde für die Arzneimittelsicherheit (und damit den Schutz der Bürger/innen vor Anwendungsschäden durch Arzneien und Impfstoffe) erhält nach eigener Einschätzung ihres früheren Sprechers nur von bis zu 5% der Betroffenen eine Impfschadensmeldung. Der Verdacht auf einen Impfschaden kann also aus den vorliegenden PEI-Meldungen zumindest errechnet werden, obwohl das Meldesystem nicht wirklich funktioniert. Die Meldung muss nach Infektionsschutzgesetz ISG vom Arzt verpflichtend an das PEI abgegeben werden. Andernfalls können hohe Bußgelder gegen impfende Arztpraxen erhoben werden. Bitte teilen Sie mir mit, wie hoch der absolute und relative Anteil der Impfschäden an den Behinderungen in Deutschland liegt und wie er sich in den letzten 20 Jahren entwickelt hat. Bitte ergänzen Sie Angaben zu der beunruhigenden Tatsache, dass die Anzahl der durch Krankheit erworbenen Behinderungen parallel zu der weiter steigenden Anzahl der verfügbaren und angewendeten Impfstoffe weiter steigt. Es ist kein Erfolgsmerkmal einer Impfpolitik, wenn die Anzahl der dadurch ausgelösten schweren Erkrankungen mit Behinderungsfolge weiter steigt anstatt zurückgeht. Der Rückgang der Behinderungen muss ebenso das Ziel der Impfpolitik der Bundesregierung sein wie der Rückgang der Infektionserkrankungen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Roll <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Roll << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Roll
Andreas Roll
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Behinderungen durch Impfschaden in …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Andreas Roll
Betreff
AW: Anzahl der Behinderungen durch Impfschaden in Deutschland [#33887]
Datum
6. November 2018 07:27
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Behinderungen durch Impfschaden in Deutschland“ vom 04.10.2018 (#33887) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andreas Roll Anfragenr: 33887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Roll << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Roll, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden IFG-Antrag. Kurz zusammengefasst fragen S…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Anzahl der Behinderungen durch Impfschaden in Deutschland [#33887]
Datum
23. November 2018 14:14
Status
Warte auf Antwort
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7,4 KB


Sehr geehrter Herr Roll, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden IFG-Antrag. Kurz zusammengefasst fragen Sie danach, wie groß der Anteil an Behinderungen in Deutschland ist, die auf Impfschäden zurückzuführen ist. Ich bedauere Ihnen mitteilen zu müssen, dass dazu auch im Bundesministerium für Gesundheit keine Daten vorliegen. Sie fragen ferner nach einem Zusammenhang zwischen der steigenden Zahl der Behinderungen durch allgemeine Krankheit einschließlich Impfschäden und der Zahl der verfügbaren Impfstoffe. Da wie gesagt keine Daten dazu vorliegen, welcher Anteil der Behinderungen aus der statistischen Kategorie "Allgemeine Krankheit" auf Impfschäden zurückgeht, sind entsprechende Schlussfolgerungen unseres Erachtens nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Roll
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Behinderungen durch Impfschad…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Andreas Roll
Betreff
AW: Anzahl der Behinderungen durch Impfschaden in Deutschland [#33887]
Datum
31. Oktober 2020 16:36
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Behinderungen durch Impfschaden in Deutschland“ vom 04.10.2018 (#33887) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 726 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andreas Roll Anfragenr: 33887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/33887/

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Roll, Ihre Anfrage wurde mit E-Mail vom 23. November 2018 beantwortet. Ich füge die Antwort …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Anzahl der Behinderungen durch Impfschaden in Deutschland [#33887]
Datum
2. November 2020 14:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWAnzahlderBehinderungendurchImpfschade.eml
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1,6 KB
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7,4 KB
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10,1 KB


Sehr geehrter Herr Roll, Ihre Anfrage wurde mit E-Mail vom 23. November 2018 beantwortet. Ich füge die Antwort noch mal bei. Mit freundlichen Grüßen,