Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen" nach Maßgabe von §§ 4d, 4e BDSG a.F.
Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen" nach Maßgabe von §§ 4d, 4e BDSG a.F. (https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-bundesdatenschutzgesetzes-und-anderer-gesetze-g-sig-14019424/112039) unter Benennung des betreffenden Zeitraums. Kurz: es genügen die reine Anzahl und der Zeitraum dieser Meldungen. Diese Informationen sollten vorliegen, da andere Aufsichtsbehörden (z.B. das ULD, Schleswig-Holstein) derartige Meldungen sogar auf ihrer Website veröffentlicht haben.
Information nicht vorhanden
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Datum15. November 2022
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17. Dezember 2022
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