Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen" nach Maßgabe von §§ 4d, 4e BDSG a.F.

Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen" nach Maßgabe von §§ 4d, 4e BDSG a.F. (https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-bundesdatenschutzgesetzes-und-anderer-gesetze-g-sig-14019424/112039) unter Benennung des betreffenden Zeitraums. Kurz: es genügen die reine Anzahl und der Zeitraum dieser Meldungen. Diese Informationen sollten vorliegen, da andere Aufsichtsbehörden (z.B. das ULD, Schleswig-Holstein) derartige Meldungen sogar auf ihrer Website veröffentlicht haben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. November 2022
  • Frist
    17. Dezember 2022
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzah…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen" nach Maßgabe von §§ 4d, 4e BDSG a.F. [#263318]
Datum
15. November 2022 18:48
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen" nach Maßgabe von §§ 4d, 4e BDSG a.F. (https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-bundesdatenschutzgesetzes-und-anderer-gesetze-g-sig-14019424/112039) unter Benennung des betreffenden Zeitraums. Kurz: es genügen die reine Anzahl und der Zeitraum dieser Meldungen. Diese Informationen sollten vorliegen, da andere Aufsichtsbehörden (z.B. das ULD, Schleswig-Holstein) derartige Meldungen sogar auf ihrer Website veröffentlicht haben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263318/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer nachstehenden E-Mail bitten Sie uns nach den informationsfreihe…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
AW: Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen" nach Maßgabe von §§ 4d, 4e BDSG a.F. [#263318]
Datum
24. November 2022 17:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer nachstehenden E-Mail bitten Sie uns nach den informationsfreiheitsrechtlichen Bestimmungen um Mitteilung der Anzahl der bei unserer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen" nach Maßgabe der §§ 4d, 4e BDSG a. F. unter Benennung des betreffenden Zeitraums. Zu Ihrer Anfrage müssen wir leider mitteilen, dass uns die erbetenen Angaben, die Meldungen bis zum 24. Mai 2018 umfassen, nicht zur Verfügung stehen. Wir bedauern, Ihnen auf Ihre Anfrage keine andere Antwort erteilen zu können. Für eventuelle Rückfragen stehen wir darüber hinaus gern bereit. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >…
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Von
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Betreff
AW: Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen" nach Maßgabe von §§ 4d, 4e BDSG a.F. [#263318]
Datum
24. November 2022 20:34
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263318/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>