Anzahl der bekannten Wohnungen zur zeitweisen Vermietung via Airbnb und anderen Plattformen

- Anzahl der der FHH bekannten Wohnungen, die auf Airbnb und vergleichbaren Plattformen angeboten werden, heruntergebrochen auf Stadtteile.
- Anzahl der Übernachtungen in solchen Wohnungen
- Anzahl der Beamten und Angestellten, die die Einhaltung der Regelungen bezüglich der über solche Plattformen vermieteten Wohnungen in Hamburg überwachen.

Vielen Dank für Ihre Mühen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Juli 2018
  • Frist
    7. August 2018
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Lars Brücher
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Lars Brücher
Betreff
Anzahl der bekannten Wohnungen zur zeitweisen Vermietung via Airbnb und anderen Plattformen [#31599]
Datum
4. Juli 2018 21:59
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- Anzahl der der FHH bekannten Wohnungen, die auf Airbnb und vergleichbaren Plattformen angeboten werden, heruntergebrochen auf Stadtteile. - Anzahl der Übernachtungen in solchen Wohnungen - Anzahl der Beamten und Angestellten, die die Einhaltung der Regelungen bezüglich der über solche Plattformen vermieteten Wohnungen in Hamburg überwachen. Vielen Dank für Ihre Mühen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lars Brücher <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Lars Brücher
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Brücher, Ihre Anfrage ist in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen eingegangen. Mit fre…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Anzahl der bekannten Wohnungen zur zeitweisen Vermietung via Airbnb und anderen Plattformen [#31599]
Datum
6. Juli 2018 07:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Brücher, Ihre Anfrage ist in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen eingegangen. Mit freundlichem Gruß

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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Brücher, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bezüglich Ihrer Nachfrage über die Anzahl der der Frei…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Anzahl der bekannten Wohnungen zur zeitweisen Vermietung via Airbnb und anderen Plattformen [#31599]
Datum
3. August 2018 11:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Brücher, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bezüglich Ihrer Nachfrage über die Anzahl der der Freien und Hansestadt Hamburg bekannten Wohnungen, die auf Airbnb und vergleichbaren Plattformen angeboten werden und die Anzahl der Übernachtungen in solchen Wohnungen kann Ihnen die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen leider keine Auskunft geben. Die Daten werden hier nicht erfasst. Entsprechende Information liegen hier nicht vor. Im Hinblick auf Ihre Nachfrage über die Anzahl der Beamten und Angestellten, die die Einhaltung der Regelungen bezüglich der über solche Plattformen vermieteten Wohnungen überwachen, kann mitgeteilt werden, dass für den Bereich Wohnraumschutz derzeit insgesamt 21,6 Vollzeitstellen bestehen, davon sind mehr als 11,3 Stellen für den Aufgabenbereich Zweckentfremdung bestimmt. Im Rahmen dessen wird die von Ihnen abgefragte Tätigkeit wahrgenommen. Mit freundlichem Gruß