Anzahl der Beschwerden in den Jahren 2018, 2019 und 2020

Anfrage an: Bundesnetzagentur

- Anzahl der Beschwerden gegen die Internetanbieter in Deutschland aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 (bitte aufgeschlüsselt nach Anbieter und Jahr)

- wenn Verfahren eingeleitet wurden: welche Verfahren wurden im Zuge dessen und mit welchen Folgen eingeleitet? (Bitte Anzahl und Aktenzeichen angeben)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Februar 2021
  • Frist
    5. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Anzahl der Beschw…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Beschwerden in den Jahren 2018, 2019 und 2020 [#210405]
Datum
3. Februar 2021 12:23
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der Beschwerden gegen die Internetanbieter in Deutschland aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 (bitte aufgeschlüsselt nach Anbieter und Jahr) - wenn Verfahren eingeleitet wurden: welche Verfahren wurden im Zuge dessen und mit welchen Folgen eingeleitet? (Bitte Anzahl und Aktenzeichen angeben)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 210405 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210405/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesnetzagentur
Via
Briefpost
Betreff
Datum
18. Februar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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