Anzahl der Beschwerden über Lehrer im Jahr 2018

Eine Anzahl der Beschwerden von SuS oder dessen Eltern bzw. Gesetzlichen Vertretern über Lehrer(-innen) im Jahr 2018

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. Mai 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
  • Kosten dieser Information:
    6616,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Schulamt für die Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Beschwerden über Lehrer im Jahr 2018 [#147060]
Datum
28. Mai 2019 20:25
An
Schulamt für die Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Anzahl der Beschwerden von SuS oder dessen Eltern bzw. Gesetzlichen Vertretern über Lehrer(-innen) im Jahr 2018
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Schulamt für die Stadt Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in am 28.05.2019 baten Sie unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Lan…
Von
Schulamt für die Stadt Köln
Betreff
Anzahl der Beschwerden über Lehrer im Jahr 2018 [#147060]
Datum
14. Juni 2019 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in am 28.05.2019 baten Sie unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen um Auskunft darüber, wie viele Beschwerden von Schülerinnen / Schülern oder dessen Eltern bzw. gesetzlichen Vertretern über Lehrer(-innen) es im Jahr 2018 gab. Diese Daten werden im Schulamt für die Stadt Köln nicht statistisch erhoben und müssen mit hohem Aufwand erst ermittelt werden, da sie bei unterschiedlichen Stellen und auf unterschiedlichen Wegen (digital und schriftlich sowie im Rahmen der offenen Sprechstunden) einlaufen. Eine Ermittlung kann von hier nur für die Schulformen Grund-, Haupt- und Förderschulen erfolgen. Wenn Sie auch die Anzahl der Beschwerden bei den anderen Schulformen erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Köln. Bei der Ermittlung dieser Daten werden voraussichtlich Kosten in Höhe von 6.616 € Euro entstehen. Diese wird Ihnen das Schulamt für die Stadt Köln gemäß § 11 IFG NRW in Rechnung stellen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an einer gebührenpflichtigen Informationsgewährung interessiert sind. Für die Ausfertigung des Gebührenbescheids benötige ich Ihre zustellungsfähige postalische Adresse und, falls Sie Ihre Anfrage unter einem Pseudonym gestellt haben, Ihren richtigen Namen. Nach Erhalt dieser Angaben werde ich Ihnen die begehrte Auskunft erteilen können. Die voraussichtlichen Kosten ergeben sich aus folgender Kalkulationen und können ggf. auch höher ausfallen. Die Kalkulation gilt für die Auswertung des Jahres 2018. Wie bereits oben dargestellt, kommen Beschwerden über Lehrer auf unterschiedlichen Wegen hier an. Auch können in den Sprechstunden Beschwerden über Lehrkräfte thematisiert werden, so dass alle geführten Gespräche im Hinblick auf mögliche Beschwerden ausgewertet werden müssen. Bei rund 45 festen Sprechtagen mit jeweils rund 40-50 Beratungsgesprächen sowie zusätzlichen Terminen außerhalb der festen Sprechstunden, ist dieser Aufwand derzeit schwierig einzuschätzen. Es müssen alleine aus den Sprechstunden über 2.000 Einzelvorgänge gesichtet und ausgewertet werden. Jeder der 7 Schulaufsichtsbeamten, die Geschäftsstellenleitung, das Geschäftszimmer und die einzelnen Verwaltungsbereiche müssen die schriftlichen Schreiben, E-Mails, Besprechungsniederschriften, Telefonnotizen händisch durchschauen und auswerten. Der vermute Aufwand liegt bei den Schulaufsichtsbeamten, der Geschäftsstellenleitung und dem Geschäftszimmer bei mindestens einen Arbeitstag. Für die rd. 30 Mitarbeiter in den Verwaltungsbereichen werden insgesamt pauschal rd. 3 Arbeitstage geschätzt. Auf der Grundlage der jährlich neu ermittelten durchschnittlichen Personalkosten ergeben sich folgende Beträge: Funktion Bewertung durchschnittliche Jahrespersonalkosten pro MA Stundensatz bei 1.680 Std. Jahr Aufwand in Stunden Anzahl Mitarbeiter Betrag Schulaufsichtsbeamte A 15 131.800 € 78 € 8 7 4.393 € Geschäftsstellenleitung A 14 112.400 € 67 € 8 1 535 € Geschäftszimmer EG 7 TVöD 60.900 € 36 € 8 2 580 € Verwaltung (pauschal für rd. 30 MA) A 10 77.500 € 46 € 24 1 1.107 € 6.616 € Mit freundlichen Grüßen