Anzahl der blockierten Twitter-Konten von @Bundeskanzler

die genaue Anzahl der blockierten Twitter-Konten von @Bundeskanzler auf Twitter und ggf. eine Liste mit den Namen der betreffenden Konten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juli 2022
  • Frist
    6. August 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die genaue Anzahl…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der blockierten Twitter-Konten von @Bundeskanzler [#252544]
Datum
2. Juli 2022 14:53
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die genaue Anzahl der blockierten Twitter-Konten von @Bundeskanzler auf Twitter und ggf. eine Liste mit den Namen der betreffenden Konten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252544 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/252544/upload/6b6ad55a05c266e7222058f74560e67fabaa92b9/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie begehrten Auskunft über „die genaue Anz…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: Anzahl der blockierten Twitter-Konten von @Bundeskanzler [#252544]
Datum
8. Juli 2022 14:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie begehrten Auskunft über „die genaue Anzahl der blockierten Twitter-Konten von @Bundeskanzler auf Twitter und ggf. eine Liste mit den Namen der betreffenden Konten“. Hierzu kann ich Ihnen für das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung folgendes mitteilen: Es sind keine Twitter-Konten anderer Nutzer blockiert. Sollten Sie einen entsprechenden formellen Bescheid wünschen, teilen Sie uns bitte eine zustellfähige Postanschrift mit. Ansonsten betrachten wir die Anfrage mit dieser Auskunft als erledigt. Mit freundlichen Grüßen