Anzahl der Computer und Vernetzung

1. Wie viele Computer sind derzeit in Ihrer Behörde im Einsatz?
1.1. Wie viele Computer sind derzeit an den Informationsverbund Berlin-Bonn (IVBB) angeschlossen?
1.2. Wie viele Computer sind derzeit an den IVBV/BVN (Informationsverbund der Bundesverwaltung / Bundesverwaltungsnetz) angeschlossen?
1.3. Wie viele Computer - die bei Ihnen im Einsatz sind - befinden sich derzeit in nicht-sicherheitskritischen Bereichen?

(Falls keine genaue Angabe möglich ist, bitte ich um Schätzung der Werte)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. April 2014
  • Frist
    15. Mai 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Com…
An Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Computer und Vernetzung [#6256]
Datum
13. April 2014 22:28
An
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Computer sind derzeit in Ihrer Behörde im Einsatz? 1.1. Wie viele Computer sind derzeit an den Informationsverbund Berlin-Bonn (IVBB) angeschlossen? 1.2. Wie viele Computer sind derzeit an den IVBV/BVN (Informationsverbund der Bundesverwaltung / Bundesverwaltungsnetz) angeschlossen? 1.3. Wie viele Computer - die bei Ihnen im Einsatz sind - befinden sich derzeit in nicht-sicherheitskritischen Bereichen? (Falls keine genaue Angabe möglich ist, bitte ich um Schätzung der Werte)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.04.2014. Unabhängig davon, dass das Deut…
Von
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Betreff
WG: WG: Anzahl der Computer und Vernetzung [#6256]
Datum
13. Mai 2014 17:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.04.2014. Unabhängig davon, dass das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) als privatrechtlicher, eingetragener Verein nach den Vorschriften des IFG grundsätzlich nicht auskunftspflichtig ist, besteht der geltend gemachte Anspruch auf Auskunft auch schon gemäß § 3 Abs. 1 g des IFG nicht. Wie Sie den diversen Medien vielleicht entnommen haben, ermittelt der Generalbundesanwalt derzeit wegen des Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit. Die von Ihnen gestellten Fragen betreffen Aspekte des vorgenannten, staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens und fallen daher unter die obengenannte Vorschrift. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns zu Inhalten von laufenden Verfahren nicht äußern. Mit freundlichen Grüßen