Anzahl der Datenübermittlungen der Stadt Frankfurt a.M. an den Beitragsservice

Anfrage an: Frankfurt am Main

Anzahl aller Datenübermittlungen - pro Kalenderjahr - an den "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" (von Datensätzen der Bürger/Firmen der Stadt Frankfurt am Main) seit 2013 bis 2018.

Ich bitte außerdem um die Auskunft ob und in welcher Höhe die Stadt Frankfurt a.M. für die Datensätze Geld vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio bekommt.
Es reichen hier Durchschnittswerte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. August 2018
  • Frist
    28. September 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl aller …
An Frankfurt am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Datenübermittlungen der Stadt Frankfurt a.M. an den Beitragsservice [#33114]
Datum
27. August 2018 13:47
An
Frankfurt am Main
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl aller Datenübermittlungen - pro Kalenderjahr - an den "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" (von Datensätzen der Bürger/Firmen der Stadt Frankfurt am Main) seit 2013 bis 2018. Ich bitte außerdem um die Auskunft ob und in welcher Höhe die Stadt Frankfurt a.M. für die Datensätze Geld vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio bekommt. Es reichen hier Durchschnittswerte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Frankfurt am Main
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Zwischen Meldebehörden und dem Beitragsservice finde…
Von
Frankfurt am Main
Betreff
AW: Anzahl der Datenübermittlungen der Stadt Frankfurt a.M. an den Beitragsservice [#33114] 7HB
Datum
30. August 2018 18:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Zwischen Meldebehörden und dem Beitragsservice finden automatisierte Datenübermittlungen statt, zu der die Meldebehörden gesetzlich verpflichtet sind. Rechtsgrundlage hierfür ist in Hessen § 22 der Hessischen Meldedatenübermittlungsverordnung, sowie § 11 Absatz 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV). Eine Anzahl, wieviel Nachrichten in dem von Ihnen genannten Zeitraum übermittelt wurden, lässt sich nicht ermitteln. Da die Meldebehörde zur Datenübermittlung gesetzlich verpflichtet ist, erhält sie dafür keinerlei finanzielle Aufwendungen. Mit freundlichen Grüßen