Anzahl der der Wahrgenommenen Aufgaben im Stadtgebiet Krefeld

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Informationen zu aus denen hervorgeht,
wie oft Sie, im Verwaltungsjahr 2017, in welcher Sache, für die Stadt Krefeld und ihren asoziierten Betriebsstätten, tätig wurden. Angelehnt an die Definition der Aufgaben: http://www.lbme.nrw.de/intern/aufgaben.php
Sollte eine konkrete Beantwortung meiner Anfrage nicht möglich sein, bitte ich um Verweise zu Bezeichnungen von Verzeichnissen, Register, Indizes und dessen Kategorien die kontextual zu der Anfrage sind.
Viele Verzeichnisse werden Verwaltungsjahre übergreifend geführt, zu der Anfrage gehört auch das Interesse an der Entwicklung über Jahre bzw. Jahrzehnte hinweg.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. Mai 2018
  • Frist
    15. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
Christian Strietzel (Bürger)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mi…
An Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW Betriebsstelle Eichamt Düsseldorf Details
Von
Christian Strietzel (Bürger)
Betreff
Anzahl der der Wahrgenommenen Aufgaben im Stadtgebiet Krefeld [#29725]
Datum
14. Mai 2018 09:56
An
Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW Betriebsstelle Eichamt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Informationen zu aus denen hervorgeht, wie oft Sie, im Verwaltungsjahr 2017, in welcher Sache, für die Stadt Krefeld und ihren asoziierten Betriebsstätten, tätig wurden. Angelehnt an die Definition der Aufgaben: http://www.lbme.nrw.de/intern/aufgaben.php Sollte eine konkrete Beantwortung meiner Anfrage nicht möglich sein, bitte ich um Verweise zu Bezeichnungen von Verzeichnissen, Register, Indizes und dessen Kategorien die kontextual zu der Anfrage sind. Viele Verzeichnisse werden Verwaltungsjahre übergreifend geführt, zu der Anfrage gehört auch das Interesse an der Entwicklung über Jahre bzw. Jahrzehnte hinweg. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Christian Strietzel Bürger <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW Betriebsstelle Eichamt Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Strietzel, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten möchte. Vorab möchte ich S…
Von
Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW Betriebsstelle Eichamt Düsseldorf
Betreff
AW: Anzahl der der Wahrgenommenen Aufgaben im Stadtgebiet Krefeld [#29725]
Datum
17. Mai 2018 07:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Strietzel, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten möchte. Vorab möchte ich Sie aber zunächst darauf hinweisen, dass keine Gebührenbefreiung gewährt werden kann. Nach § 11 Abs.1 IFG NRW sind für Amtshandlungen, die aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen werden, Gebühren zu erheben. Auch "gemeinnützige" Stellen sind davon nicht ausgenommen. Gebühren berechnen sich nach Anlage 1 der "Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW)". Hiernach sind je nach Aufwand der Auswertung und Zurverfügungstellung bis zu 1.000,- Euro zu berechnen. Aufgrund dessen ist mir eine Informationsfreigabe erst nach Mitteilung und Überprüfung ihrer vollständigen Anschrift zur Übersendung der Gebührenrechnung möglich. Weiterhin regelt § 4 Abs. 1 IFG, dass nur natürliche Personen nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen erhalten. Umkehrschluss: Juristische Personen haben keinen Anspruch darauf. Die Plattform "FragdenStaat" ist aber als juristische Person anzusehen, und somit ist darüber eine Informationsfreigabe nicht möglich. Gerne beantworte ich, wie gewünscht, Ihre Anfrage per E-Mail, benötige dazu aber auch Ihre "persönliche" E-Mail-Adresse. Auch die über diese Plattform direkt vorgenommenen Veröffentlichung kann ich zunächst nicht zustimmen. Die Nutzungsrechte an den Informationen beschränken sich auf eine "private Kenntnisnahme". Da Ihr Antrag auch nicht hinreichend bestimmt ist und nicht klar erkennen lässt, auf welche Informationen sich Ihre Anfrage bezieht, kann ich auch keine genaue Auskunft über die möglichen Gebühren machen. So geben Sie einmal an "alle Aufgaben im Stadtgebiet Krefeld" erfahren zu wollen, dann im Weiteren aber " in welcher Sache, für die Stadt Krefeld und ihren assoziierten Betriebsstätten" der LBME tätig wurde. Auch fragen Sie zunächst nur für das Jahr 2017 an, dann aber "zu der Anfrage gehört auch das Interesse an der Entwicklung über Jahre bzw. Jahrzehnte hinweg". Um den genauen Aufwand zu bestimmen, die daraus für Sie resultierenden Kosten abzuschätzen und weitere Fragen zu klären, bitte ich Sie mich zu kontaktieren. Gerne können Sie mir auch Ihre Telefonnummer senden, damit ich Sie zurückrufen kann. Mit freundlichen Grüßen
Christian Strietzel (Bürger)
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle konkrete ausführliche Reaktion auf mein Informat…
An Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW Betriebsstelle Eichamt Düsseldorf Details
Von
Christian Strietzel (Bürger)
Betreff
AW: AW: Anzahl der der Wahrgenommenen Aufgaben im Stadtgebiet Krefeld [#29725]
Datum
17. Mai 2018 11:10
An
Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW Betriebsstelle Eichamt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle konkrete ausführliche Reaktion auf mein Informationsgesuch. Die Plattform "FragdenStaat" ist ebenso eine juristische Person, wie ein Papierhersteller eine juristische Person ist. Papierhersteller werden in der Regel nicht für die Inhalte die auf ihr Produkt gedruckt oder geschrieben werden in Haftung genommen. Den Mehrwert den "FragdenStaat" bietet, liegt in der Öffentlichkeit. Die Grundidee ist, dass Informationen über den Bürger, vom Bürger bezahlt, zur Dienlichkeit oder den Nutzen für den Bürger gespeichert, erhoben, verarbeitet werden. Den Bürger an den Informationen dann auch teilhaben zu lassen ist also eher logisch. Da Sie wichtige Aufgaben wahrnehmen und auch von staatlichen Stellen beauftragt werden, die wiederum die Normen die Sie prüfen festlegt, die wiederum vom Bürger bezahlt wurden und im Interesse der Bürger handeln sehe ich kein Problem ihr Tätigkeit im groben Öffentlich zu kommunizieren. Was sie durch Ihren Onlineauftritt ja auch im Ansatz schon leisten. Mir ist halt aufgefallen, dass die Stadt Krefeld kein Eichamt mehr unterhält. Jetzt ist eine der Fragen, wie hoch das Aufgabenspektrum und Volumen in dieser Region ist. Private Auftraggeber wie die ÖbVIs sind zwar nicht minder interessant aber ja nicht originär staatlich, ebenso wenig wie die Zapfsäulenbetreiber oder Sportschützen, Taxameter. Müssen die Waagen in den Geschäften und an den Marktständen nicht mehr geprüft werden und sind diese so digital und vernetzt, dass jede beim Eichamt registrierte Waage von Händlern in einem Netzwerk verwaltet werden kann und so niemand mehr vor Ort sein muss? Viele Waagen sind ja auch in die Kassen gewandert. Die privaten Auftraggeber sind mir egal mir geht es nur um die Prüfungen die regelmäßig von staatlichen Stellen, hier der Kommune Krefeld und ihren assoziierten Betriebsstätten, in Auftrag gegeben werden, weil dies durch ein näheres Gesetz vorgeschrieben ist. Interessant sind die Prüfzyklen von Geschwindigkeitsmessgeräten, Atemalkoholmessgeräten und Waffen die von staatlicher Seite betrieben werden. Das Auftragsvolumen müsste über Jahre gesehen relativ konstant und damit planbar und überschaubar sein. Ich zitiere mal aus dem PDF über die Alcotest-Geräte http://www.lbme.nrw.de/download/lbme_fachbericht_extr_02.pdf "Durchführung der Eichung In Nordrhein Westfalen werden die Atemalkoholmessgeräte von den Mitarbeitern der Betriebsstelle Eichamt Düsseldorf amtlich geeicht. Dazu wurde bei der Firma Dräger in Krefeld eine Eichabfertigungsstelle eingerichtet. In 2006 wurden 837 Alcotest-Geräte geeicht. Die Eichung erfolgt automati- siert unter Verwendung einer speziellen Software. " 2006: 837 Geräte für ganz NRW? 2006 sind auch jetzt schon 12 Jahre her wie viele Geräte für ganz NRW oder die Kommune Krefeld wurden die anderen Jahre geeicht? Wie viele staatlich registrierten Schusswaffen welchen Typs? Wie viele Geschwindigkeitsmessgeräte (z.B. Radargeräte, Starenkästen u. Rotlichtüberwachungsanlagen) ? In der Region Krefeld. Mit freundlichen Grüßen Christian Strietzel ps: zum Zeitpunkt an dem diese Erörterung verfasst wurde waren Sie Telefonisch unter Ihrer Durchwahl nicht zu erreichen Anfragenr: 29725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christian Strietzel Bürger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW Betriebsstelle Eichamt Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Strietzel, vielen Dank für Ihre weiterführenden Informationen zu Ihrer Anfrage. Gerne versuch…
Von
Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW Betriebsstelle Eichamt Düsseldorf
Betreff
AW: AW: Anzahl der der Wahrgenommenen Aufgaben im Stadtgebiet Krefeld [#29725]
Datum
17. Mai 2018 15:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Strietzel, vielen Dank für Ihre weiterführenden Informationen zu Ihrer Anfrage. Gerne versuche ich Ihnen nun auch einige Informationen zu dem Aufgabengebiet und der Aufgabenerledigung der "Eichämter" zu geben. Und das auch "gebührenfrei". Das Eichamt Krefeld wurde bereits vor vielen Jahren geschlossen, was allerdings natürlich nicht bedeutet, dass nun im Einzugsgebiet der Stadt Krefeld keine Kontrolle im Sinne des Verbraucherschutzes erfolgt. Die Aufgaben für das Gebiet Krefeld übernimmt nun das Eichamt Düsseldorf. Nicht jede Stadt und auch nicht jeder Kreis hat ein "eigenes" Eichamt. Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen unterhält in Nordrhein-Westfalen zehn Eichämter, mit unterschiedlichen Aufgaben. Einige Tätigkeiten, wie die Prüfung von Zapfsäulen oder Waagen, haben dabei alle Ämter. Einige spezielle Aufgaben sind auf einzelne Ämter verteilt. Die Zuständigkeiten können Sie auch unserem Internetauftritt entnehmen. Viele Messgeräte, und dazu zählen auch fast alle Waagenarten", sind weiterhin eichpflichtig. Die Verwender von Waagen, wie Apotheken, Metzgereien, der Markthandel oder Supermärkte, werden weiterhin regelmäßig von Kontrolleuren des Landesbetrieb Mess- und Eichwesen aufgesucht und geprüft. Dies erfolgt im Rahmen der wiederkehrenden Eichung, aber auch zusätzlich zwischendurch im Rahmen von stichprobenartigen unangemeldeten Prüfungen. Die zunehmende Digitalisierung macht natürlich auch nicht vor den Messgeräte halt. Dies führt aber, anders als Sie es vermuten, nicht zu einer abnehmenden Prüftätigkeit, sondern aufgrund von erhöhten Manipulationsmöglichkeiten, auch zu einem erhöhten Prüfaufwand. Wo früher nur Gewichte zum Vergleich auf die Waage gelegt wurden, müssen heute Softwarekenner Checksummen und Speicherdaten auslesen, Schnittstellen gesichert und Manipulationsmöglichkeiten frühzeitig erkannt werden. Das Eichrecht ist Bundesrecht, wird aber von Landesbehörden umgesetzt. Die "Stadt Krefeld, deren Betriebe" oder jeder andere Verwender, muss uns dafür nicht beauftragen, sondern unsere Prüfungen gesetzlich dulden. Diese sind zudem verpflichtet neue Messgeräte oder Messgeräteveränderungen (Instandsetzungen, Umbauten) zu melden, damit wir dann die Messrichtigkeit des entsprechenden Messgerätes erneut überprüfen können. Die Eichfristen sind bei allen Messgeräten unterschiedlich, eine Übersicht können Sie auch unsrer Homepage (im Infocenter unter Nr. 10.6) entnehmen. Mit Änderungen des Mess- und Eichrechtes zum Jahr 2015 wird nun nicht mehr der Ablauf der Eichfrist gekennzeichnet, sondern das Prüfjahr. Ohne das Wissen über die jeweilige Eichfrist kann der Verbraucher nun nicht mehr eindeutig die gültige Prüfung eines Messgerätes selber feststellen. Wir in NRW kleben aber zusätzlich Hinweismarken mit dem Ablauf der Eichung. Gefordert wird vom Messgeräteverwender allerdings eine rechtzeitige Antragstellung vor Ablauf der Eichfrist. Erfolgt dies mindestens 10 Wochen vor Ablauf und schaffen es die Eichbehörden nicht vor Ablauf einen Eichtermin zu bewerkstelligen, bleibt das dann abgelaufene Messgerät einem geeichten gleichgestellt. Das können Sie als Verbraucher nun aber leider gar nicht ohne Nachfrage erkennen. Dies ist aber eine Entscheidung des Gesetzgebers gewesen, auf den wir als Eichbehörde keinen Einfluss haben. Eine Überschreitung hat aber auch nicht sofort "unrichtiges" Messen zur Folge. Die rechtzeitige Eichung ist dann natürlich auch von unserer Personalausstattung abhängig. Derzeit sind wir mit rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in NRW recht gut ausgestattet, so dass auch der Verbraucherschutz im Bereich des "richtigen Messens" sichergestellt ist. Auch in Krefeld :-) Viele weitere Informationen und Daten erhalten Sie auch aus dem öffentlich zugänglichen Jahres- und Lageberichten: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW... Ich hoffe, Ihnen damit zunächst ein wenig weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Christian Strietzel (Bürger)
Sehr geehrt<< Anrede >> wie schön so schnell wieder von Ihnen zu lesen. Vielen Dank für die Schilderu…
An Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW Betriebsstelle Eichamt Düsseldorf Details
Von
Christian Strietzel (Bürger)
Betreff
AW: AW: AW: Anzahl der der Wahrgenommenen Aufgaben im Stadtgebiet Krefeld [#29725]
Datum
17. Mai 2018 17:34
An
Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW Betriebsstelle Eichamt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> wie schön so schnell wieder von Ihnen zu lesen. Vielen Dank für die Schilderung zu den erwähnten Tätigkeitsfeldern und den Abläufen. Natürlich haben sich dadurch bei mir noch mehr Fragen ergeben, was gut ist. Ich verbleibe aber erst mal mit bestem Dank und habe mich gefreut einen kurzen Abriss und Einblick zu bekommen: Etwa 300 Leute, Zäsur 2015, nimmt Aufgaben proaktiv wahr, Eichfristen auf Homepage... Seien sie mir nicht böse aber ich finde Geld und Finanzmittel echt langweilig gibt so viele interessantere Zahlen und Werte. Bei Software im Wert von etwa 800.000€ wäre eine Liste der eingesetzten Software interessant. Ohne ins Lächerliche gleiten zu wollen aber: wer prüft eigentlich ob die eingesetzte Prüfhardware richtig prüft? Ist jedes Prüfgerät daher wenigstens dreimal vorhanden? Statistische Sicherheit durch mehrere Prüfdurchgänge? Betrifft Sie die Definitionsgenauigkeit des Ur-Kilogramms? Gab es da schon mal eine große Umstellung als dieses geändert wurde? Wie oft ist eine Waffenprüfung durch das Beschusswesen bei der Standartwaffe die Beamte verwenden angezeigt? Prüfen Sie in Köln alle Waffen die Beamte dienstlich führen? Wie viele sind das in NRW? Welche Modelle werden verwendet? Spezialeinheiten sind oft anders ausgestattet als nur mit der "Dienstwaffe". Hierfür muss ja eine Expertise beim Eichamt vorliegen. Informiert das BKA das Eichamt, wenn andere Modell angeschafft werden? http://www.lbme.nrw.de/download/Beschuss_Flyer_2014.pdf "Zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der vorgenannten Aufgaben ist das Beschussamt Köln in nationale und internationale Gremien eingebunden: Beschussrat (Bundesministerium des Innern) Arbeitskreis der deutschen Beschussämter, der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und des Bundeskriminalamtes" Welche internationalen Gremien sind gemeint? Mit freundlichen Grüßen Christian Strietzel Anfragenr: 29725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christian Strietzel Bürger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW Betriebsstelle Eichamt Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Strietzel, ich freue mich, dass Sie sich so sehr für das Eichwesen interessieren. Dies ist tat…
Von
Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW Betriebsstelle Eichamt Düsseldorf
Betreff
AW: AW: AW: Anzahl der der Wahrgenommenen Aufgaben im Stadtgebiet Krefeld [#29725]
Datum
22. Mai 2018 11:08
Status
Sehr geehrter Herr Strietzel, ich freue mich, dass Sie sich so sehr für das Eichwesen interessieren. Dies ist tatsächlich nicht alltäglich. Viele Verbraucher kennen oft gar kein Eichamt und wissen gar nicht, welche wichtigen Aufgaben wir haben. Deshalb versuche ich auch gerne Ihre weiteren Fragen zu beantworten. "Wer prüft eigentlich ob die eingesetzte Prüfhardware richtig prüft? Ist jedes Prüfgerät daher wenigstens dreimal vorhanden? Statistische Sicherheit durch mehrere Prüfdurchgänge?" Dies ist tatsächlich eine der wichtigsten Fragen des Eichwesens, die Anbindung unserer Prüfmittel an die geltenden gesetzlichen Maßeinheiten. Nicht jedes "Prüfgerät" ist mehrfach vorhanden, aber in fast allen Fällen in mehreren Genauigkeitsklassen. Dies möchte ich am Beispiel der Masse, also eines "Gewichtstückes" erklären. Die im Handel verwendeten Waagen werden mittels dieser Körper, also der verschieden großen Gewichtstücke, auf richtige Anzeige hin geprüft. Das sind in der Regel ganze Gewichtsätze, die unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitführen und reichen zum Teil von 1 mg bis zu 5 kg. Für größere Waagen gibt es selbstverständlich dann auch noch größere Gewichte. Diese Gewichte werden mindestens einmal im Jahr oder nach Bedarf auch häufiger, mittels Gewichten höherer Genauigkeitsklasse geprüft. Diese Überprüfung erfolgt in Köln oder Düsseldorf, wo spezielle Prüflabore zur Verfügung stehen. Für die Prüfung dieser Prüfgewichte gibt es dann dort jeweils noch einen Prüfgewichtsatz einer noch höheren Genauigkeitsklasse, die nur einmal im Jahr für diese Prüfung genutzt werden. Und diese Gewichte werden alle fünf Jahre nach Braunschweig verbracht, wo die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) die Gewichte an das deutsche nationale Kilogrammnormal anschließt. Und dieses nationale Normal wiederum wird in Paris an das "Ur-Kilogramm" angeglichen. Zusätzlich zu diesen Überprüfungen der Prüfmittel, finden auch regelmäßig Prüfungen unserer Prüfverfahren statt. Alle Eichbehörden erhalten dabei beispielsweise von der PTB Gewichte, die von uns zu prüfen sind. Alle deutschen Messergebnisse und Prüfverfahren werden dann mit dem "richtigen" Ergebnis der PTB verglichen. "Betrifft Sie die Definitionsgenauigkeit des Ur-Kilogramms?" Das Ur-Kilo hat tatsächlich ein kleines Problem. Es hat in rund 100 Jahren etwa 50 Mikrogramm abgenommen. Oder aber die Kopien haben zugenommen. Deshalb hat das Internationale Büro für Mass und Gewicht in Paris bereits Ende der achtziger Jahre das Rennen um die Neudefinition des Kilogramms eröffnet. Seither suchen Wissenschaftler rund um die Welt nach einer Lösung. Und diese steht in Form einer besser zu vermessenden Siliziumkugel kurz bevor. Aber allein darüber könnte man Bücher füllen... Aber jedenfalls sind diese 50 Millionstelgramm uninteressant für das Verwiegen von z.B. Obst auf dem Markt oder der eingekauften Produkte im Supermarkt. "Gab es da schon mal eine große Umstellung als dieses geändert wurde?" Wie oben angegeben, ist dies tatsächlich für die Praxis im Eichwesen uninteressant. "Wie oft ist eine Waffenprüfung durch das Beschusswesen bei der Standartwaffe die Beamte verwenden angezeigt? Prüfen Sie in Köln alle Waffen die Beamte dienstlich führen? Wie viele sind das in NRW? Welche Modelle werden verwendet? Spezialeinheiten sind oft anders ausgestattet als nur mit der "Dienstwaffe". Hierfür muss ja eine Expertise beim Eichamt vorliegen. Informiert das BKA das Eichamt, wenn andere Modell angeschafft werden?" Das ist jetzt ein ganz anderes Thema, welches ich aber leider nur sehr kurz beantworten kann: Dafür sind wir nicht zuständig. Polizei, Zoll und Bundeswehr prüfen ihre Waffen in eigenen Einrichtungen selber. Das beim Eichamt Köln angesiedelte Beschussamt ist dagegen nur für die Beschussprüfung und Wiederholungsprüfung von Jagd- und Sportwaffen und Beschussprüfung von Böllern, Gasböllern, Salutkanonen und Modellkanonen zum sportlichen Schießen (z.B. Schützenvereine) zuständig. Mit freundlichen Grüßen
Christian Strietzel (Bürger)
Sehr geehrt<< Anrede >> schade, dass sich die Exekutive, in Organisation der Polizei, selbst überwach…
An Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW Betriebsstelle Eichamt Düsseldorf Details
Von
Christian Strietzel (Bürger)
Betreff
AW: AW: AW: AW: Anzahl der der Wahrgenommenen Aufgaben im Stadtgebiet Krefeld [#29725]
Datum
1. Juni 2018 20:32
An
Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW Betriebsstelle Eichamt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> schade, dass sich die Exekutive, in Organisation der Polizei, selbst überwacht. Schaut man sich an was Beamte im Inland so erlegen, dann sind das von den Zahlen mehrheitlich Tiere. https://www.welt.de/politik/deutschland/article166675828/Wie-oft-deutsche-Polizisten-wirklich-zur-Waffe-greifen.html Sie erwähnten ja, dass die Waagen in den Kassen durch Prüfsummen geeicht werden und wie ich erfahren habe ist das auch bei den Vermessungsgeräten der Fall, auf der Arena in Schalke ist wohl auch ein Eichpunkt damit die Software das Gerät eichen kann. Damit ist dann Heute nur noch die Frage welchen Nachkommastellen wert, die Kommission zur Ermittlung des Ur-Kilogramms an welchen naturwissenschaftlich belegbaren Zahlen entscheidet, das Packt man in die Software und wird dann Teil der Berechnung und niemand muss mehr Gewichte hin und her tragen. Aber interessant zu erfahren wie es mal war. Ein Bekannter von mir behauptete die leeren Heizöl-LKW seien gefährlicher als die vollen, da das verbleibende Gasgemisch im Tank eine viel höhere Explosionsgefahr bürge als das flüssige Heizöl. Sie, bzw. Mitarbeiter im Haus, eichen doch auch die Heizöl-LKW-Zähler. Gibt es bei, noch zugelassenen, Heizöl-LKW und deren Durchflusszähler noch häufig genutzte Manipulationsmöglichkeiten oder haben sich diese über die Jahre aus geschlichen, durch neuere Technik die nicht digital ist? Wie normiert sind die Heizöl-LKW-Ausflusszähler, die Hersteller verbauen müssen? Wo sind denn sonst noch überwachte Ölflusseinheiten? Bei Tankern die im Hafen gelöscht werden beim befüllen der LKW beim leeren der LKW. Wie digital liegen diese Zahlen vor? Haben Sie Daten zu den verwendeten Öl- und Gas-Durchflusszählern deren Art und Anzahl? Gibt es schon Beschreibungen von der Eichung der Smartmeter? Danke für Ihre Zeit und den Verweis auf Quellen zu Informationen zum Themenspektrum. Sollten die Fragen zu fernab von den Themen sein die Sie betreffen, entschuldige ich mich. Mit freundlichen Grüßen Christian Strietzel Anfragenr: 29725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Christian Strietzel (Bürger)
Sehr geehrt<< Anrede >> Bezug nehmend auf die Gesetzesänderung 2015 https://www.lbme.nrw.de/download/T…
An Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW Betriebsstelle Eichamt Düsseldorf Details
Von
Christian Strietzel (Bürger)
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: Anzahl der der Wahrgenommenen Aufgaben im Stadtgebiet Krefeld [#29725]
Datum
4. Juni 2018 00:03
An
Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW Betriebsstelle Eichamt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Bezug nehmend auf die Gesetzesänderung 2015 https://www.lbme.nrw.de/download/T2%2031_Info_Versorgungsmessgeraete_2015-08-18.pdf "Bis Ende 2014 wurden diese Geräte überwiegend durch staatlich anerkannte Prüfstellen für Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme erstgeicht (amtliche Prüfung) in Verkehr gebracht. Hierbei handelt es sich um Einrichtungen, z. B. bei Versorgungsunternehmen oder Herstellern, die im Bereich der Messgeräte für die Energie-und Wasserversorgung Aufgaben der Eichbehörden unter deren Aufsicht als “Beliehene Unternehmen“ übernommen haben." Bedeutet dies praktisch, dass der lokale Wasserversorger seine Messgeräte, egal welcher Dimension und Typs, durch "Beliehene Unternehmen" prüfen lassen kann, die günstiger oder effizienter oder kooperativer sind als die Behörde? Mit freundlichen Grüßen Christian Strietzel Anfragenr: 29725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW Betriebsstelle Eichamt Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Strietzel, lokale Wasserversorger müssen sich an diese gesetzlich bestimmten Prüfstellen halte…
Von
Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW Betriebsstelle Eichamt Düsseldorf
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: Anzahl der der Wahrgenommenen Aufgaben im Stadtgebiet Krefeld [#29725]
Datum
4. Juni 2018 10:41
Status
Sehr geehrter Herr Strietzel, lokale Wasserversorger müssen sich an diese gesetzlich bestimmten Prüfstellen halten und ihre Messgeräte dort prüfen lassen. Prüfstellen werden von den Eichbehörden kontrolliert und werden in deren Namen tätig. Diese sind nicht "günstiger, effektiver oder kooperativer", da diese Neutralität zu wahren, sich auch an die Gesetze und Vorschriften zu halten haben und ebenso an die bundesweit einheitliche Gebührenordnung. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Herr Strietzel, es gab noch einige offene Fragen zu Manipulationsmöglichkeiten an Flüssigkeitsmessa…
Von
Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW Betriebsstelle Eichamt Düsseldorf
Betreff
AW: AW: AW: AW: Anzahl der der Wahrgenommenen Aufgaben im Stadtgebiet Krefeld [#29725]
Datum
12. Juni 2018 15:24
Status
Sehr geehrter Herr Strietzel, es gab noch einige offene Fragen zu Manipulationsmöglichkeiten an Flüssigkeitsmessanlagen: Ja, es gibt Manipulationsmöglichkeiten. Es ist aber natürlich nicht bekannt, in welchem Umfang diese eingesetzt werden. Diese Möglichkeiten sind auch keine Frage des Alters, da sich die Messtechnik in den letzten Jahrzehnten nur wenig verändert hat. Die Vorgaben für Tankwagen ergeben sich aus der MID 2014/32/EU und der OIML R117-1, die man hier frei herunterladen kann: https://www.oiml.org/en/files/pdf_r/r117-p-e07.pdf Neben Häfen werden Messanlagen für Mineralöl-Produkte außerdem bei der Beladung von Tankwagen und Kesselwagen in Raffinerien und Tanklägern, sowie in Pipelines eingesetzt. Mit freundlichen Grüßen