Anzahl der eingegangenen Owi-Anzeigen und Verfahren

Daten zu der Anzahl, der von Bürgern eingegangenen Meldungen, über Ordnungswidrigkeiten im Verkehr, z.B. über "Melde-Apps" oder die Emailadresse anzeigenbussgeldstelle [at] owi-verkehr.hamburg.de.

Wie viele Bescheide sind hieraus ergangen?

Gibt es eine Dienstanweisung o.ä., wie mit diesen Meldungen zu verfahren ist?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der eingegangenen Owi-Anzeigen und Verfahren [#245810]
Datum
7. April 2022 16:31
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Daten zu der Anzahl, der von Bürgern eingegangenen Meldungen, über Ordnungswidrigkeiten im Verkehr, z.B. über "Melde-Apps" oder die Emailadresse anzeigenbussgeldstelle [at] owi-verkehr.hamburg.de. Wie viele Bescheide sind hieraus ergangen? Gibt es eine Dienstanweisung o.ä., wie mit diesen Meldungen zu verfahren ist?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245810/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> die Dienstanweisung wurde bereits bei einer anderen Anfrage veröffentlich…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Anzahl der eingegangenen Owi-Anzeigen und Verfahren [#245810]
Datum
4. Mai 2022 09:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Dienstanweisung wurde bereits bei einer anderen Anfrage veröffentlicht: Dienstanweisung zur Bearbeitung von privaten Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch die Polizei, den LBV oder die Bußgeldstelle https://fragdenstaat.de/anfrage/dienstanweisung-zur-bearbeitung-von-privaten-ordnungswidrigkeitenanzeigen-durch-die-polizei-den-lbv-oder-die-bugeldstelle/#nachricht-567837 Zur Anzahl von Anzeigen und Bescheiden hat die SKA 22/5384 Umgang mit Bürger-/-innenmeldungen zu Falschparkenden in Hamburg im August 2021 ausgeführt. https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/76813/umgang_mit_buerger_innenmeldungen_zu_falschparkenden_in_hamburg.pdf Die Anzeigen von Bürgerinnen und Bürgern gehen über verschiedene Kanäle gemeinsam mit anderen Zuschriften bei der Bußgeldstelle ein. Insofern könnten lediglich Teilauskünfte recherchiert werden, die für sich kaum aussagekräftig sind; hierfür würde ein gebührenpflichtiger Aufwand von ca. einem Arbeitstag der Entgeltgruppe E11 entstehen. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die verzögerte Bearbeitung Ihrer Anfrage. Aufgrun…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Anzahl der eingegangenen Owi-Anzeigen und Verfahren [#245810]
Datum
8. Juni 2022 15:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die verzögerte Bearbeitung Ihrer Anfrage. Aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen sowie einer enormen Herausforderung durch die Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine ist das Amt für Migration gerade stark belastet und muss Aufgaben priorisieren. Angelegenheiten nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HambTG) haben dabei eine nachgeordnete Priorität. Daten zu der Anzahl der von Bürgern eingegangenen Meldungen über Ordnungswidrigkeiten im Verkehr werden nicht gesondert statistisch auswertbar erfasst, weil die Anzeigen von Bürgerinnen und Bürgern über verschiedene Kanäle gemeinsam mit anderen Zuschriften bei der Bußgeldstelle eingehen. Auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage hat der Hamburger Senat hierzu ausgeführt: „Es ist nicht möglich, ausschließlich Privatpersonen als Anzeigende herauszufiltern und eine entsprechende Auswertung zu fertigen. Anzeigen von Privatpersonen werden im Fachverfahren unter „sonstige Anzeigende“ erfasst – hierzu zählen allerdings auch Anzeigen der Bundespolizei, Anzeigen auswärtiger Polizeidienststellen (zum Beispiel Autobahnpolizei umliegender Bundesländer) oder Anzeigen von Sicherheitsdiensten.“ SKA 22/5384 Umgang mit Bürger-/-innenmeldungen zu Falschparkenden in Hamburg<https://www.buergerschaft-hh.de/parld...> Bei mehr zur Verfügung stehender Zeit (als für die einwöchige Frist zur Beantwortung einer parlamentarischer Anfragen) wäre eine gesonderte statistische Auswertung möglich, die allerdings lediglich Teilauskünfte umfassen könnte, die für sich kaum aussagekräftig sind. Hierfür würde ein gebührenpflichtiger Aufwand von ca. einem Arbeitstag eines bzw. einer Tarifbeschäftigten der Vergütungsgruppe 11 entstehen. Nach dem aktuellen Gebührenrundschreiben der Stadt wäre dafür eine Personalkostenpauschale von 62,70 pro Arbeitsstunde anzusetzen, wobei die konkrete Gebühr anschließend noch nach den Maßgaben der Gebührenordnung zum HmbTG (Hamburg - HmbTGGebO | Landesnorm Hamburg | Gesamtausgabe | Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) vom 5. ... | gültig ab: 01.12.2013 (landesrecht-hamburg.de)<https://www.landesrecht-hamburg.de/bs...> festzusetzen wäre, sofern Sie nicht nach § 3 der Gebührenordnung von Gebühren befreit sind, etwa weil sie dort genannte Leistungen empfangen. Die Gebührenordnung setzt für die Erteilung von Auskünften mit besonderem Prüfungsaufwand, wie ihn eine statistische Sonderauswertung darstellt, einen Gebührenrahmen von 60 bis 500 Euro fest. Innerhalb des Gebührenrahmens ist nach der Auffassung des hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit noch einmal nach einfachen, mittleren und hohem Aufwand zu differenzieren. Dies zugrunde gelegt beträgt der Gebührenrahmen bei „einfachem besonderem Prüfungsaufwand“ 60 bis 206 Euro, bei „mittlerem besonderen Prüfungsaufwand“ 207 bis 353 Euro und bei „hohem besonderem Prüfungsaufwand“ 354 bis 600 Euro. Für den Fall, dass Sie eine solche gesonderte statistische Auswertung mit nur begrenzter Aussagekraft wünschen, müssen Sie also mit Gebühren in Höhe von mindestens 60 Euro rechnen. Bitte melden Sie sich noch einmal, wenn wir eine solche Auswertung für Sie vornehmen sollen und fügen Sie ggfs. Unterlagen bei, nach denen sie von der Gebühr befreit sind. Die „Handlungsanweisung Privatanzeigen“ ist im Hamburgischen Transparenzportal unter handlungsanweisung privatanzeigen abteilung fuer | Transparenzportal Hamburg<https://suche.transparenz.hamburg.de/...> veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen