Anzahl der eingegangenen Widersprüche in den Jahren 2005-2020
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Eingang der Widersprüche wird mit fortlaufenden Aktenzeichen und Jahreskennzahl (x/Jahr) dokumentiert.
Die jeweils letzten Aktenzeichen des Jahres beziffern somit die Gesamtzahl der eingegangenen Widersprüche. Diese Zahlen liegen in Ihrem Hause vor.
Bitte übersenden Sie mir die jeweils letzten Aktenzeichen der Jahre 2005-2020. Eine Übersichtstabelle würde mir genügen. Falls eine solche nicht vorliegt und erst erstellt werden müsste, bin ich auch mit einer Einzelblattsammlung der jeweiligen Aktenzeichen zufrieden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) .
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum7. Juni 2021
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9. Juli 2021
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