Anzahl der Endverbleibserklaerungen pro Land

Anzahl der Endverbleibserklaerungen (EVE) gestaffelt nach Laendern.

Land A: xx EVE

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Dezember 2015
  • Frist
    22. Januar 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der Endverbl…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Endverbleibserklaerungen pro Land [#12217]
Datum
20. Dezember 2015 15:30
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der Endverbleibserklaerungen (EVE) gestaffelt nach Laendern. Land A: xx EVE
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Antrag nach IFG/UIG/VIG vom 20.12.15 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer …
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Antrag nach IFG/UIG/VIG vom 20.12.15
Datum
7. Januar 2016 07:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre Anfrage wird kurzfristig beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Antrag nach IFG/UIG/VIG vom 20.12.15 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag nach § 1 IFG kann ich derzeit nic…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Antrag nach IFG/UIG/VIG vom 20.12.15
Datum
8. Januar 2016 10:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag nach § 1 IFG kann ich derzeit nicht formell bescheiden, da Sie keine zustellbare Anschrift angegeben haben. Wenn Sie dies nachholen, werde ich Ihnen einen Bescheid per Post zustellen. Zurzeit kann ich Sie nur darauf hinweisen, dass Sie die Anzahl der zu nutzenden Endverbleibserklärungen der Bekanntmachung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über Endverbleibsdokumente nach § 17 Absatz 2 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) vom 12.Februar 2002 sowie den dazu gehörigen Veröffentlichungen der einschlägigen Formularmuster entnehmen können. Diese Veröffentlichungen finden Sie unter den Stichworten "Antragstellung", "Endverbleibsdokumente" auf der Homepage des BAFA (www.ausfuhrkontrolle.info). Eine Aufstellung der Endverbleibserklärungen pro Land gibt es nicht. Ich hoffe Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach IFG/UIG/VIG vom 20.12.15 [#12217] Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer Antwort verweisen Sie au…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach IFG/UIG/VIG vom 20.12.15 [#12217]
Datum
13. Januar 2016 20:04
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer Antwort verweisen Sie auf ein Dokument datiert auf den 2002/Feb/12. Das ist ein Stand von vor fast 14 Jahren. Das Dokument gibt ausserdem keinen Hinweis auf die Anzahl der bisher erteilten EVEen, sowie auch keinen Hinweis auf irgendein betroffenes Land. Meine Anfrage war u. U. nicht klar genug gestellt: Bitte teilen Sie mir mit, wieviele EVEen pro Land bisher erteilt wurden. Es geht mir nicht um Muster von EVEen, sondern um die von Amts wegen bestaetigten/erteilten EVEen. Nach meinem Kenntnisstand sollte das pro genehmigungspflichtigen Export, Produkt und Land mindestens eine sein. Jede EVE sollte eine eindeutige Identifikationsnummer haben und auch im BAFA sollte diese bei Antragsstellung als Original vorgelegt werden und danach mindestens als Kopie gespeichert werden. Falls dies im BAFA nicht der Fall sein sollte, bitte ich um Hinweise, welche Behoerde diese EVEen zwecks Nachverfolgung speichert? Ich bat ausserdem um elektronische Zusendung: "Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG". Ihre Anfrage nach einer Postadresse kann ich daher nicht nachvollziehen. Welche Gruende liegen hier vor? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Antrag nach IFG/UIG/VIG vom 20.12.2015, Ihre E-Mail vom 13.01.2016 Sehr << Antragsteller:in >> viele…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Antrag nach IFG/UIG/VIG vom 20.12.2015, Ihre E-Mail vom 13.01.2016
Datum
11. Februar 2016 14:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre präzisierte Anfrage. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachreferat muss ich Ihnen aber mitteilen, dass Endverbleibserklärungen nicht von Amts wegen pro Land erteilt oder bestätigt werden, sondern vom Antragsteller gem. § 21 Abs. 2 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) einzureichen sind. Die näheren Einzelheiten, in welchen Antragsverfahren welches Muster der Endverbleibserklärung einzureichen ist, ergibt sich hierbei, wie ich Ihnen bereits mit E-Mail vom 13.01.2016 mitgeteilt habe, aus der Bekanntmachung über Endverbleibserklärungen vom 12.02.2002. Endverbleibserklärungen sind daher Bestandteil des Antragsverfahrens und werden nicht gesondert, sondern als Bestandteil der gesamten Verfahrensakte aufbewahrt. Die von Ihnen erbetene Mitteilung, wie viele Endverbleibserklärungen pro Land bisher erteilt wurden, ist demnach nicht möglich. Zur Vermeidung von Missverständnissen möchte ich ergänzend darauf hinweisen, dass die Entgegennahme der Endverbleibserklärung als Teil der Verfahrensakte nicht mit einer behördlichen Anerkennung oder Bestätigung des Inhalts dieser Erklärungen verbunden ist. Zu Ihrer Information teile ich Ihnen noch mit, dass es nicht möglich ist, einen Bescheid an eine E-Mail-Adresse "@fragdenstaat.de" wirksam zuzustellen. Aus diesem Grund habe ich nach einer Zustellanschrift für den Postversand nachgefragt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach IFG/UIG/VIG vom 20.12.2015, Ihre E-Mail vom 13.01.2016 [#12217] Sehr geehrteAntragsteller/in vie…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
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Betreff
AW: Antrag nach IFG/UIG/VIG vom 20.12.2015, Ihre E-Mail vom 13.01.2016 [#12217]
Datum
11. Februar 2016 19:44
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank fuer Ihre Bemuehungen. Eine Zustellung eines Bescheides per Post ist nicht notwendig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in