ANZAHL DER ERFASSTEN PARKVERSTÖßE IN DER GRONOWSKISTRASSE IN 33102 PADERBORN VOM 01.04.2020 BIS 30.04.2020

FRAGE 1:
Wie viele verbotswidrig geparkte Fahrzeuge wurden denn nunmehr durch Ihre eigenen Überwachungskräfte in der Gronowskistraße in 33102 Paderborn, im Zeitraum 01.04.2020 bis 30.04.2020 datentechnisch erfasst?

FRAGE 2:
Wie oft wird dieser Bereich in der Regel werktags kontrolliert?

Vielen Dank !

Mit freundlichem Gruß

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Mai 2020
  • Frist
    23. Juni 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
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Betreff
ANZAHL DER ERFASSTEN PARKVERSTÖßE IN DER GRONOWSKISTRASSE IN 33102 PADERBORN VOM 01.04.2020 BIS 30.04.2020 [#187092]
Datum
20. Mai 2020 14:19
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
FRAGE 1: Wie viele verbotswidrig geparkte Fahrzeuge wurden denn nunmehr durch Ihre eigenen Überwachungskräfte in der Gronowskistraße in 33102 Paderborn, im Zeitraum 01.04.2020 bis 30.04.2020 datentechnisch erfasst? FRAGE 2: Wie oft wird dieser Bereich in der Regel werktags kontrolliert? Vielen Dank ! Mit freundlichem Gruß
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187092 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „ANZAHL DER ERFASSTEN PARKVERSTÖßE IN DER GRONOWS…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
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Betreff
AW: ANZAHL DER ERFASSTEN PARKVERSTÖßE IN DER GRONOWSKISTRASSE IN 33102 PADERBORN VOM 01.04.2020 BIS 30.04.2020 [#187092]
Datum
23. Juni 2020 09:14
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „ANZAHL DER ERFASSTEN PARKVERSTÖßE IN DER GRONOWSKISTRASSE IN 33102 PADERBORN VOM 01.04.2020 BIS 30.04.2020“ vom 20.05.2020 (#187092) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187092/

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „ANZAHL DER ERFASSTEN PARKVERSTÖßE IN DER GRONOWS…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
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Betreff
AW: ANZAHL DER ERFASSTEN PARKVERSTÖßE IN DER GRONOWSKISTRASSE IN 33102 PADERBORN VOM 01.04.2020 BIS 30.04.2020 [#187092]
Datum
28. Oktober 2020 10:03
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „ANZAHL DER ERFASSTEN PARKVERSTÖßE IN DER GRONOWSKISTRASSE IN 33102 PADERBORN VOM 01.04.2020 BIS 30.04.2020“ vom 20.05.2020 (#187092) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 128 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187092/