ANZAHL DER ERFASSUNG VON PARKVERSTÖßEN IN DER HOHOFFSTRASSE IN 33102 PADERBORNVOM 01.02.2020 BIS 29.02.2020

FRAGE:
Wie viele verbotswidrig geparkte Fahrzeuge wurden durch Ihre eigenen Überwachungskräfte in der Hohoffstraße in 33102 Paderborn im Zeitraum 01.02.2020 bis 29.02.2020 datentechnisch erfasst?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. März 2020
  • Frist
    4. April 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
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Betreff
ANZAHL DER ERFASSUNG VON PARKVERSTÖßEN IN DER HOHOFFSTRASSE IN 33102 PADERBORNVOM 01.02.2020 BIS 29.02.2020 [#181757]
Datum
2. März 2020 17:08
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
FRAGE: Wie viele verbotswidrig geparkte Fahrzeuge wurden durch Ihre eigenen Überwachungskräfte in der Hohoffstraße in 33102 Paderborn im Zeitraum 01.02.2020 bis 29.02.2020 datentechnisch erfasst?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181757 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181757 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Paderborn
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bestätige den Eingang Ihrer genannten Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgese…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
ANZAHL DER ERFASSUNG VON PARKVERSTÖßEN IN DER HOHOFFSTRASSE IN 33102 PADERBORNVOM 01.02.2020 BIS 29.02.2020 [#181757]
Datum
19. März 2020 12:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bestätige den Eingang Ihrer genannten Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW). Nach § 5 IFG NRW sollen die Informationen unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung zugänglich gemacht werden. Die vorgegebene Monatsfrist ist lediglich eine Soll-Vorschrift, die die öffentliche Stellen in der Regel dazu verpflichtet, einen möglichen Informationszugang innerhalb dieses Zeitraums zu gewähren. Nach der Kommentierung zum IFG NRW von Franßen/Seidel darf nur in atypischen Sondersituationen hiervon abgewichen werden. Ich möchte sie mit diesem Schreiben darauf hinweisen, dass wir uns alle derzeit in einer derartigen außergewöhnlichen Lage befinden. Aufgrund der Corona-Krise und der vorrangig durch das Amt für öffentliche Ordnung zu gewährleistenden Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung werden Anträge nach dem IFG NRW bis auf Weiteres zurückgestellt. Ihr Antrag wird zu gegebener Zeit im Rahmen freier Kapazitäten von Amts wegen wieder aufgegriffen. Von weiteren Anfragen bitte ich bis auf Weiteres abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „ANZAHL DER ERFASSUNG VON PARKVERSTÖßEN IN DER HO…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: ANZAHL DER ERFASSUNG VON PARKVERSTÖßEN IN DER HOHOFFSTRASSE IN 33102 PADERBORNVOM 01.02.2020 BIS 29.02.2020 [#181757]
Datum
5. April 2020 16:44
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „ANZAHL DER ERFASSUNG VON PARKVERSTÖßEN IN DER HOHOFFSTRASSE IN 33102 PADERBORNVOM 01.02.2020 BIS 29.02.2020“ vom 02.03.2020 (#181757) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181757 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181757

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Kommunalverwaltung Paderborn
Anzahl der Erfassung von Parkverstößen in der Hohoffstraße, 33102 Paderborn vom 01.02.2020 bis 29.02.2020 Sehr gee…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Anzahl der Erfassung von Parkverstößen in der Hohoffstraße, 33102 Paderborn vom 01.02.2020 bis 29.02.2020
Datum
12. Mai 2020 10:23
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 02.03.2020 beantworte ich wie folgt: In der Hohoffstraße in 33102 Paderborn wurden im Zeitraum 01.02.2020 bis 29.02.2020 2 Verkehrsverstöße durch Überwachungskräfte der Bußgeldstelle geahndet. Mit freundlichen Grüßen