Anzahl der gelöschten Kommentare unter dem Instagram Beitrag von Armin Laschet am 16. April 2020

Ob der Instagram Account von Armin Laschet (https://www.instagram.com/armin_laschet/) von Mitarbeitern der Staatskanzlei betreut wird.
Wie viele Instagram Kommentare unter diesem Post (https://www.instagram.com/p/B_AsX97pihx/?utm_source=ig_web_copy_link), durch Mitarbeiter der Staatskanzlei entfernt wurden und mit welchen Kriterien dies geschah.
Richtlinien bzw. Verhaltensregeln an welche sich Mitarbeiter der Staatskanzlei bei der Löschung von Kommentaren orientieren können.
Ob die Anweisung, Kommentare zu entfernen, von Herrn Laschet, oder Mitarbeitern der CDU kamen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. April 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
  • 6 Follower:innen
Robert Schröder
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Robert Schröder
Betreff
Anzahl der gelöschten Kommentare unter dem Instagram Beitrag von Armin Laschet am 16. April 2020 [#184834]
Datum
18. April 2020 10:16
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ob der Instagram Account von Armin Laschet (https://www.instagram.com/armin_laschet/) von Mitarbeitern der Staatskanzlei betreut wird. Wie viele Instagram Kommentare unter diesem Post (https://www.instagram.com/p/B_AsX97pihx/?utm_source=ig_web_copy_link), durch Mitarbeiter der Staatskanzlei entfernt wurden und mit welchen Kriterien dies geschah. Richtlinien bzw. Verhaltensregeln an welche sich Mitarbeiter der Staatskanzlei bei der Löschung von Kommentaren orientieren können. Ob die Anweisung, Kommentare zu entfernen, von Herrn Laschet, oder Mitarbeitern der CDU kamen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robert Schröder Anfragenr: 184834 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184834 Postanschrift Robert Schröder << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robert Schröder

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Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Kein Nachrichtentext
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
30. April 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
725,2 KB