Anzahl der Identitätsfeststellungen Silvester 2016 vor dem Kölner Hauptbahnhof sowie die Staatsangehörigkeiten

- Unterlagen über die Anzahl der Personen nordafrikanischer Herkunft, welche sich Silvester 2016/Neujahr 2017 auf den Weg zum Hauptbahnhof gemacht hätten (http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/3534377)
- Unterlagen über die Anzahl der Identitätsfeststellen vor dem Kölner Hauptbahnhof am 31.12.2016/01.01.2017
- Unterlagen über die Staatsangehörigkeit der Personen, deren Identität am 31.12.2016/01.01.2017 vor dem Kölner Hauptbahnhof festgestellt wurde
-Unterlagen über Höhe, Gründe und Verantwortlichkeit der Korrektur vorgenannter Zahlen (http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-01/silvester-koeln-polizei-neue-erkentnisse-kaum-nordafrikaner)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2017
  • Frist
    17. Februar 2017
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Identitätsfeststellungen Silvester 2016 vor dem Kölner Hauptbahnhof sowie die Staatsangehörigkeiten [#19902]
Datum
14. Januar 2017 19:41
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen über die Anzahl der Personen nordafrikanischer Herkunft, welche sich Silvester 2016/Neujahr 2017 auf den Weg zum Hauptbahnhof gemacht hätten (http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/3534377) - Unterlagen über die Anzahl der Identitätsfeststellen vor dem Kölner Hauptbahnhof am 31.12.2016/01.01.2017 - Unterlagen über die Staatsangehörigkeit der Personen, deren Identität am 31.12.2016/01.01.2017 vor dem Kölner Hauptbahnhof festgestellt wurde -Unterlagen über Höhe, Gründe und Verantwortlichkeit der Korrektur vorgenannter Zahlen (http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-01/silvester-koeln-polizei-neue-erkentnisse-kaum-nordafrikaner)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Ihre Eingaben an das PP Köln Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfragen vom 14.01.2017 gemäß § 4 Informationsfrei…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihre Eingaben an das PP Köln
Datum
26. Januar 2017 13:13
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
IhreSchreibenvom14.01.2017andiePolizei.eml
21,7 KB
WG13.05.01AnzahlderangezeigtenStraftate.eml
6,3 KB
WG13.05.01AnzahlderIdentittsfeststellun.eml
6,9 KB
WG13.05.01ErfassungnordafrikanischeInte.eml
5,9 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfragen vom 14.01.2017 gemäß § 4 Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) wurden zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Ich beabsichtige, Ihrem Informationsersuchen nicht nachzukommen. Damit ich Ihnen einen klagefähigen Bescheid zukommen lassen kann, bitte ich Sie, mir Ihre Anschrift mitzuteilen. Die von Ihnen gewünschten Informationen bilden in weiten Teilen nicht die Verwaltungstätigkeit der Polizei ab, über die auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Auskunft erteilt werden könnte. Es handelt sich vielmehr um Informationen zur Einsatzplanung bzw. -bewältigung sowie um polizeiliche Maßnahmen zur Strafverfolgung, so dass eine Auskunft hierzu von mir unter Hinweis auf § 2 Informationsfreiheitsgesetz IFG NRW i. V. m. § 6 a IFG NRW nicht erteilt werden kann. Eine Vielzahl von Informationen können Sie den Medien entnehmen, insoweit verweise ich auf § 5 Abs. 4 IFG NRW. Sie können versichert sein, dass das PP Köln auch die Ereignisse der Silvesternacht 2016/2017 umfangreich und gewissenhaft nachbereiten wird. Verschiedene Dienststellen sowie eine seit dem 04.01.2017 von Herrn Polizeipräsidenten Jürgen Mathies eingesetzte Arbeitsgruppe sind damit beschäftigt, die zahlreichen Daten aufzuarbeiten. Sobald valide Ergebnisse vorliegen, werden diese im größtmöglichen Umfang auch den Medien zur Verfügung gestellt. Damit wird die Zielrichtung verfolgt, Bürgerinnen und Bürger zu informieren und Transparenz zu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Eingaben an das PP Köln [#19902] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26.01.20…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Eingaben an das PP Köln [#19902]
Datum
30. Januar 2017 22:12
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26.01.2017. Zu den offenen Fragen: 1. Es ist nicht möglich, dass durch das Bekanntwerden von Unterlagen über die Anzahl der Personen nordafrikanischer Herkunft, welche sich Silvester 2016/Neujahr 2017 auf den Weg zum Hauptbahnhof gemacht hätten die öffentliche Sicherheit oder Ordnung beeinträchtigt wird. Die Tatsache an sich als auch die Quelle haben Sie in einer Pressemitteilung (http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/3534377) veröffentlicht. Das Bekanntwerden des konkrete Akteninhalts stellt - ggf. nach Schwärzung personenbezogener Daten - keine Gefahr für ein schützenswertes Rechtsgut dar. 2. Es gibt keine allgemein zugängliche Quelle, aus der Unterlagen aus dem Geschäftsbereich des Polizeipräsidiums Köln über die Anzahl der Personen nordafrikanischer Herkunft, welche sich Silvester 2016/Neujahr 2017 auf den Weg zum Hauptbahnhof gemacht hätten zu beziehen sind. 3. Es ist undenkbar, dass durch ein Bekanntwerden von a) Unterlagen über die Anzahl der Identitätsfeststellen vor dem Kölner Hauptbahnhof am 31.12.2016/01.01.2017 und b) Unterlagen über die Staatsangehörigkeit der Personen, deren Identität am 31.12.2016/01.01.2017 vor dem Kölner Hauptbahnhof festgestellt wurde die öffentliche Sicherheit oder Ordnung beeinträchtigt werden könnte. Keines der geschützten Rechtsgüter würde hierbei gefährdet. 4. Es gibt keine allgemein zugängliche Quelle, aus welcher a) Unterlagen über die Anzahl der Identitätsfeststellen vor dem Kölner Hauptbahnhof am 31.12.2016/01.01.2017 und b) Unterlagen über die Staatsangehörigkeit der Personen, deren Identität am 31.12.2016/01.01.2017 vor dem Kölner Hauptbahnhof festgestellt wurde eindeutig hervorgeht. Kurz zur Erläuterung der vorliegenden Quellenlage: Die Anzahl der Identitätsfeststellungen variiert zwischen 674 und ca. 2000. Vorliegende Angaben variieren zwischen 637 Personen mit Staatsangehörigkeit nordafrikanischer Staaten und konkreten Angaben zur Staatsangehörigkeit, bei denen nordafrikanische Staaten kaum noch relevant sind: 99 Republik Irak, 94 Arabische Republik Syrien, 48 Islamische Republik Afghanistan, 46 Bundesrepublik Deutschland, 17 Königreich Marokko, 13 Demokratische Volksrepublik Algerien. 5. Gleichfalls wird durch Bekanntwerden von Unterlagen über Höhe, Gründe und Verantwortlichkeit der Korrektur der Zahlen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht beeinträchtigt. Ebenso gibt keine allgemein zugängliche Quelle, aus der Unterlagen aus dem Geschäftsbereich des Polizeipräsidiums Köln hierüber zu beziehen sind. 6. Für die Bekanntgabe Ihrer Entscheidung können Sie die unten angegebene Postanschrift nutzen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19902 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Polizeipräsidium Köln
Auskunftsersuchen nach dem lnformationsfreiheitsgesetz NRW (lFG NRW) zum Einsatz der Polizei Köln am 31.12.2016/01.01.2017 Ihre Ersuchen vom 19.01.2017
Von
Polizeipräsidium Köln
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem lnformationsfreiheitsgesetz NRW (lFG NRW) zum Einsatz der Polizei Köln am 31.12.2016/01.01.2017 Ihre Ersuchen vom 19.01.2017
Datum
3. Februar 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
236,1 KB