Anzahl der IFG-Mitarbeiter in Ihrem Ministerium

Die Anzahl der Planstellen, die in Ihrem Ministerium für das Thema Informationsfreiheit vorgesehen sind

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2017
  • Frist
    18. März 2017
  • Ein:e Follower:in
Xiaowei Chen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der P…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Xiaowei Chen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Anzahl der IFG-Mitarbeiter in Ihrem Ministerium [#20346]
Datum
14. Februar 2017 13:38
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Planstellen, die in Ihrem Ministerium für das Thema Informationsfreiheit vorgesehen sind
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Xiaowei Chen << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Xiaowei Chen << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Xiaowei Chen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium für Gesundheit
Z 17 - 53 Sehr geehrte Frau Chen, wie gewünscht bestätige ich hiermit den Eingang Ihres unten stehenden Antr…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Anzahl der IFG-Mitarbeiter in Ihrem Ministerium [#20346]
Datum
15. Februar 2017 15:11
Status
Warte auf Antwort
1,6 KB
image002.png
10,3 KB


Z 17 - 53 Sehr geehrte Frau Chen, wie gewünscht bestätige ich hiermit den Eingang Ihres unten stehenden Antrags. Mit freundlichen Grüßen,

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Z 17 - 53 Sehr geehrte Frau Chen, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfrei…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Anzahl der IFG-Mitarbeiter in Ihrem Ministerium [#20346]
Datum
24. Februar 2017 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,6 KB
image002.png
10,3 KB


Z 17 - 53 Sehr geehrte Frau Chen, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Sie fragten nach der Anzahl der Planstellen, die in unserem Ministerium für die Informationsfreiheit vorgesehen sind. Im Bundesministerium für Gesundheit gibt es 1,0 Planstellen für die Informationsfreiheit. Erlauben Sie mir zu ergänzen, dass darüber hinaus auch die jeweils fachlich für die betroffene Information zuständigen Mitarbeiter an der Beantwortung von Anfragen mitarbeiten. Die Beantwortung erfolgt als einfache Auskunft gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen,