Anzahl der Inhaber von Befähigungszeugnissen

Die Anzahl der Inhaber folgender deutscher Befähigungsnachweise:

Schiffselektrotechnischer Offizier (ETO)
Schiffselektriker (ESE)
Technischer Wachoffizier (TWO)
2. Technischer Offizier (TZO)
Leiter der Maschinenanlage (TLM)
Nautischer Wachoffizier (NWO)
1. nautischer Offizier (NEO)
Kapitän (NK)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. April 2022
  • Frist
    17. Mai 2022
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Peter Pan
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der In…
An Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Details
Von
Peter Pan
Betreff
Anzahl der Inhaber von Befähigungszeugnissen [#246326]
Datum
14. April 2022 11:59
An
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Inhaber folgender deutscher Befähigungsnachweise: Schiffselektrotechnischer Offizier (ETO) Schiffselektriker (ESE) Technischer Wachoffizier (TWO) 2. Technischer Offizier (TZO) Leiter der Maschinenanlage (TLM) Nautischer Wachoffizier (NWO) 1. nautischer Offizier (NEO) Kapitän (NK)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Pan Anfragenr: 246326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246326/
Mit freundlichen Grüßen Peter Pan

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Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Sehr geehrte Damen und Herren, mit E-Mail vom 14. April 2022 begehren Sie Auskunft über die Anzahl der Inhaber ve…
Von
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Betreff
Anzahl der Inhaber von Befähigungszeugnissen [#246326] - Ihre Informationsanfrage vom 14. April 2022
Datum
22. April 2022 14:17
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,4 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, mit E-Mail vom 14. April 2022 begehren Sie Auskunft über die Anzahl der Inhaber verschiedener deutscher Befähigungsnachweise. Konkret fragen Sie nach der Anzahl der Inhaber gültiger deutscher Befähigungszeugnisse für den nautischen Schiffsdienst (Nautischer Wachoffizier, Erster Offizier und Kapitän), für den technischen Schiffsdienst (Technischer Wachoffizier, 2. Technischer Schiffsoffizier und Leiter der Maschinenanlage) und für den elektrotechnischen Schiffsdienst (Schiffselektriker und Elektrotechnischer Schiffsoffizier). Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 Informationsfreiheitsgesetz haben Sie Anspruch auf Auskunft über die beantragten Informationen, die Sie bitte im Folgenden finden. Stand der Informationen ist der 21. April 2022. Inhaber gültiger deutscher Befähigungszeugnisse und -nachweise für den nautischen und (elektro-)technischen Schiffsdienst Inhaber gültiger deutscher Befähigungszeugnisse für den nautischen Schiffsdienst Nautischer Wachoffizier (NWO): 673 Erster Offizier (NEO): 583 Kapitän (NK): 2352 Inhaber gültiger deutscher Befähigungszeugnisse für den technischen Schiffsdienst Technischer Wachoffizier (TWO): 268 Zweiter technischer Schiffsoffizier (TZO): 287 Leiter der Maschinenanlage (TLM): 1145 Inhaber gültiger deutscher Befähigungszeugnisse und -nachweise für den elektrotechnischen Schiffsdienst Elektrotechnischer Schiffsoffizier (ETO): 73 Schiffselektriker (ESE): 130 Von der Erhebung von Gebühren und Auslagen wird gemäß § 10 Abs. 1 S.2 Informationsfreiheitsgesetz abgesehen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg, einzulegen. [BSH]<http://www.bsh.de/> Mit freundlichen Grüßen