Anzahl der IT-Sicherheitslücken (BSI)

1. Die Anzahl der IT-Sicherheitslücken
a) in der Öffentlichkeit bekannt
b) in der Öffentlichkeit bisher unbekannt
die dem BSI bekannt sind.
2. Wie viele IT-Sicherheitslücken
a) in der Öffentlichkeit bekannt
b) in der Öffentlichkeit bisher unbekannt
sind in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 neu hinzugekommen ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Januar 2017
  • Frist
    11. Februar 2017
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Anzahl de…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der IT-Sicherheitslücken (BSI) [#19840]
Datum
10. Januar 2017 13:47
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der IT-Sicherheitslücken a) in der Öffentlichkeit bekannt b) in der Öffentlichkeit bisher unbekannt die dem BSI bekannt sind. 2. Wie viele IT-Sicherheitslücken a) in der Öffentlichkeit bekannt b) in der Öffentlichkeit bisher unbekannt sind in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 neu hinzugekommen ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
20. Januar 2017
Status
Anfrage abgeschlossen