Anzahl der Kinderehen in Deutschland

Hintergrund meiner Anfrage: als Journalist der Heilbronner Stimme habe ich mich beim Ausländerzentralregister und der Pressestelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nach der Zahl der Kinderehen in Deutschland erkundigt, leider aber keine Antwort erhalten. Daher wende ich mich an Sie. Laut Gesetz sind sogenannte Kinderehen ab Juli 2017 untersagt.

Daher meine Frage:

Wie hat sich die Zahl der im dt. Ausländerzentralregister registrierten Minderjährigen mit Familienstand „verheiratet“ verändert? Wie hoch lag die Zahl 2014, 2015, 2016 und 2017/ Wie hoch liegt sie aktuell?

Wie hoch ist dabei die Zahl der unter 14-Jährigen, die verheiratet sind?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2018
  • Frist
    5. Juni 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hintergrund mein…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Kinderehen in Deutschland [#29360]
Datum
2. Mai 2018 16:04
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hintergrund meiner Anfrage: als Journalist der Heilbronner Stimme habe ich mich beim Ausländerzentralregister und der Pressestelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nach der Zahl der Kinderehen in Deutschland erkundigt, leider aber keine Antwort erhalten. Daher wende ich mich an Sie. Laut Gesetz sind sogenannte Kinderehen ab Juli 2017 untersagt. Daher meine Frage: Wie hat sich die Zahl der im dt. Ausländerzentralregister registrierten Minderjährigen mit Familienstand „verheiratet“ verändert? Wie hoch lag die Zahl 2014, 2015, 2016 und 2017/ Wie hoch liegt sie aktuell? Wie hoch ist dabei die Zahl der unter 14-Jährigen, die verheiratet sind?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Kinderehen in Deutschland“ vom 02.0…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzahl der Kinderehen in Deutschland [#29360]
Datum
6. Juni 2018 10:34
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Kinderehen in Deutschland“ vom 02.05.2018 (#29360) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 29360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4# 1577 Sehr geehrtAntragsteller/in der IFG-Bescheid wurde am 17. Mai 2018 an die von Ihnen angegeben…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Anzahl der Kinderehen in Deutschland [#29360]
Datum
6. Juni 2018 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4-13002/4# 1577 Sehr geehrtAntragsteller/in der IFG-Bescheid wurde am 17. Mai 2018 an die von Ihnen angegebene Postanschrift versandt. Mit freundlichen Grüßen