Anzahl der Lehrer*innen im Rhein-Sieg-Kreis

Gemäß BASS 11-02, werden für die "Verteilung der Mittel für die Förderung von digitalen Endgeräten für Lehrkräfte" 380.500,- € bereit gestellt.
Wie hoch ist die Anzahl der dadurch geförderten Lehrer*innen im Rhein-Sieg-Kreis?
Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. September 2020
  • Frist
    27. Oktober 2020
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Andreas Bold
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Amt für Schule und Bildungskoordinierung Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
Andreas Bold
Betreff
Anzahl der Lehrer*innen im Rhein-Sieg-Kreis [#197687]
Datum
23. September 2020 17:17
An
Amt für Schule und Bildungskoordinierung Rhein-Sieg-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß BASS 11-02, werden für die "Verteilung der Mittel für die Förderung von digitalen Endgeräten für Lehrkräfte" 380.500,- € bereit gestellt. Wie hoch ist die Anzahl der dadurch geförderten Lehrer*innen im Rhein-Sieg-Kreis? Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Bold Anfragenr: 197687 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197687/ Postanschrift Andreas Bold << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Bold
Amt für Schule und Bildungskoordinierung Rhein-Sieg-Kreis
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Amt für Schule und Bildungskoordinierung Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. September 2020 17:18
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Amt für Schule und Bildungskoordinierung Rhein-Sieg-Kreis
Sehr geehrter Herr Bold, mit den vom Land Nordrhein-Westfalen dem Rhein-Sieg-Kreis als Schulträger von Berufskoll…
Von
Amt für Schule und Bildungskoordinierung Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
AW: Anzahl der Lehrer*innen im Rhein-Sieg-Kreis [#197687]
Datum
1. Oktober 2020 10:57
Status
Sehr geehrter Herr Bold, mit den vom Land Nordrhein-Westfalen dem Rhein-Sieg-Kreis als Schulträger von Berufskollegs und Förderschulen (mit bestimmten Förderschwerpunkten) zur Verfügung gestellten Fördermitteln können allen Lehrkräften an Schulen in Trägerschaft des Rhein-Sieg-Kreises jeweils ein digitales Endgerät zur Verfügung gestellt werden. Ich weise darauf hin, dass die zeitliche Umsetzung dieses Projekt von Fristen der zu beachtenden Vergabevorschriften sowie Lieferfristen und Geräteverfügbarkeit am Markt abhängig ist. Mit freundlichen Grüßen