Anzahl der Leistungsbeziehenden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Bremerhaven in den jeweiligen Regelbedarfsstufen
Unterlagen zur Anzahl der Leistungsbeziehenden nach dem AsylbLG in Bremerhaven zum letztmöglichen Stichtag (z.B. 31.12.2021).
Insbesondere Angaben hinsichtlich der Anzahl der Leistungsbeziehenden jeweils nach den §§ 2 und 3a AsylbLG;
Angaben zur Anzahl der alleinstehenden erwachsenen Leistungsbezieher*innen, die gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 AsylbLG der Regelbedarfsstufe 2 zu geordnet sind, und
Angaben zur Anzahl der alleinstehenden erwachsenen Leistungsbeziehenden, die gemäß § 3a Absatz 1 Nr. 2b bzw. § 3a Abs. 2 Nr. 2b der Regelbedarfsstufe 2 zugeordnet sind.
Sofern die Anzahl der Alleinstehenden in der jeweiligen Regelbedarfsstufe nicht erfasst wird, bitte ich um Angaben zur Gesamtzahl der Leistungsempfänger*innen in den genannten Regelbedarfsstufen (§ 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 und § 3a Abs. 1 Nr. 2b bzw. § 3a Abs. 2 Nr. 2b zum letzten verfügbaren Stichtag.
Anfrage erfolgreich
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Datum8. April 2022
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13. Mai 2022
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