Anzahl der Leistungsbeziehenden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Bremerhaven in den jeweiligen Regelbedarfsstufen

Unterlagen zur Anzahl der Leistungsbeziehenden nach dem AsylbLG in Bremerhaven zum letztmöglichen Stichtag (z.B. 31.12.2021).
Insbesondere Angaben hinsichtlich der Anzahl der Leistungsbeziehenden jeweils nach den §§ 2 und 3a AsylbLG;
Angaben zur Anzahl der alleinstehenden erwachsenen Leistungsbezieher*innen, die gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 AsylbLG der Regelbedarfsstufe 2 zu geordnet sind, und
Angaben zur Anzahl der alleinstehenden erwachsenen Leistungsbeziehenden, die gemäß § 3a Absatz 1 Nr. 2b bzw. § 3a Abs. 2 Nr. 2b der Regelbedarfsstufe 2 zugeordnet sind.

Sofern die Anzahl der Alleinstehenden in der jeweiligen Regelbedarfsstufe nicht erfasst wird, bitte ich um Angaben zur Gesamtzahl der Leistungsempfänger*innen in den genannten Regelbedarfsstufen (§ 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 und § 3a Abs. 1 Nr. 2b bzw. § 3a Abs. 2 Nr. 2b zum letzten verfügbaren Stichtag.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. April 2022
  • Frist
    13. Mai 2022
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Holger Dieckmann
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter…
An Magistrat der Stadt Bremerhaven Details
Von
Holger Dieckmann
Betreff
Anzahl der Leistungsbeziehenden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Bremerhaven in den jeweiligen Regelbedarfsstufen [#245935]
Datum
8. April 2022 22:46
An
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zur Anzahl der Leistungsbeziehenden nach dem AsylbLG in Bremerhaven zum letztmöglichen Stichtag (z.B. 31.12.2021). Insbesondere Angaben hinsichtlich der Anzahl der Leistungsbeziehenden jeweils nach den §§ 2 und 3a AsylbLG; Angaben zur Anzahl der alleinstehenden erwachsenen Leistungsbezieher*innen, die gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 AsylbLG der Regelbedarfsstufe 2 zu geordnet sind, und Angaben zur Anzahl der alleinstehenden erwachsenen Leistungsbeziehenden, die gemäß § 3a Absatz 1 Nr. 2b bzw. § 3a Abs. 2 Nr. 2b der Regelbedarfsstufe 2 zugeordnet sind. Sofern die Anzahl der Alleinstehenden in der jeweiligen Regelbedarfsstufe nicht erfasst wird, bitte ich um Angaben zur Gesamtzahl der Leistungsempfänger*innen in den genannten Regelbedarfsstufen (§ 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 und § 3a Abs. 1 Nr. 2b bzw. § 3a Abs. 2 Nr. 2b zum letzten verfügbaren Stichtag.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann Anfragenr: 245935 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245935/ Postanschrift Holger Dieckmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann

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Magistrat der Stadt Bremerhaven
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie begehren Informationen zur Anzahl der Leistungsbeziehenden nach Asylbewerberle…
Von
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Betreff
Anzahl der Leistungsbeziehenden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Bremerhaven in den jeweiligen Regelbedarfsstufen [#245935]
Datum
6. Mai 2022 08:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie begehren Informationen zur Anzahl der Leistungsbeziehenden nach Asylbewerberleistungsgesetz. Im Anhang finden Sie eine Auswertung mit Stand 31.03.2022. Eine detailliertere Darstellung ist gebührenpflichtig. Bei einem Zeitaufwand von 1,5 Stunden wäre ein Gebührensatz von 75 € zu berücksichtigen. Wir verweisen auf Ihr Recht, gem. § 9 Abs. 1 i. V. m. § 13 Abs. 1 BremIFG, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen, Arndtstr. 1, 27570 Bremerhaven anzurufen, wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem BremIFG als verletzt ansehen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Ein Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Bremerhaven, Sozialamt Hinrich-Schmalfeldt-Straße 36, 27576 Bremerhaven, zu erheben. Mit freundlichen Grüßen