Anzahl der LIFG-Anfragen 2013 und 2014
Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte erteilen Sie mir Auskunft darüber, wie viele Anfragen nach dem LIFG bei Ministerien (bzw. den Ministerien nachgeordneten Behörden) des Landes in 2013 und 2014 eingegangen sind. Bitte teilen Sie mir auch mit, in wie vielen dieser Anfragen
- ein Informationszugang gewährt werden konnte,
- ein Informationszugang (teilweise) abgelehnt wurde,
- Gebühren für die Auskunft erhoben wurden.
Ich bitte Sie, diese Angaben auf die verschiedenen Ministerien und nach Jahren aufzuschlüsseln.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG).
Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor.
Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich, d. h. innerhalb eines Monats, über den Antrag zu entscheiden.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Informationen über die Anzahl der gestellten IFG-Anfragen liegen nur bis einschließlich 2011 vor.
Information nicht vorhanden
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Datum29. März 2015
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1. Mai 2015
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