Anzahl der LIFG-Anfragen 2013 und 2014

Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte erteilen Sie mir Auskunft darüber, wie viele Anfragen nach dem LIFG bei Ministerien (bzw. den Ministerien nachgeordneten Behörden) des Landes in 2013 und 2014 eingegangen sind. Bitte teilen Sie mir auch mit, in wie vielen dieser Anfragen
- ein Informationszugang gewährt werden konnte,
- ein Informationszugang (teilweise) abgelehnt wurde,
- Gebühren für die Auskunft erhoben wurden.
Ich bitte Sie, diese Angaben auf die verschiedenen Ministerien und nach Jahren aufzuschlüsseln.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG).

Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor.

Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich, d. h. innerhalb eines Monats, über den Antrag zu entscheiden.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Informationen über die Anzahl der gestellten IFG-Anfragen liegen nur bis einschließlich 2011 vor.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. März 2015
  • Frist
    1. Mai 2015
  • 0 Follower:innen
Matthias Koster
Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte erteilen Sie mir Auskunf…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Matthias Koster
Betreff
Anzahl der LIFG-Anfragen 2013 und 2014 [#8994]
Datum
29. März 2015 03:30
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte erteilen Sie mir Auskunft darüber, wie viele Anfragen nach dem LIFG bei Ministerien (bzw. den Ministerien nachgeordneten Behörden) des Landes in 2013 und 2014 eingegangen sind. Bitte teilen Sie mir auch mit, in wie vielen dieser Anfragen - ein Informationszugang gewährt werden konnte, - ein Informationszugang (teilweise) abgelehnt wurde, - Gebühren für die Auskunft erhoben wurden. Ich bitte Sie, diese Angaben auf die verschiedenen Ministerien und nach Jahren aufzuschlüsseln. Dies ist ein Antrag auf Auskunft nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich, d. h. innerhalb eines Monats, über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Matthias Koster <<E-Mail-Adresse>>
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Ihre Email an Ministerpräsidentin Malu Dreyer vom 30.03.2015 AZ: 02610-356/15, Ihr Schreiben vom 30.03.2015 Anzahl…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Email an Ministerpräsidentin Malu Dreyer vom 30.03.2015
Datum
1. April 2015 12:13
Status
Warte auf Antwort
AZ: 02610-356/15, Ihr Schreiben vom 30.03.2015 Anzahl der LIFG-Anfragen 2013 und 2014 Sehr geehrter Herr Koster, Ministerpräsidentin Malu Dreyer dankt Ihnen für Ihre Email vom 30.03.2015. Sie hat das Bürgerbüro der Landesregierung gebeten, Ihnen zu antworten. Ich habe inzwischen Ihre Nachricht an das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet. Ich gehe davon aus, dass Sie von dort weitere Nachricht erhalten werden. Mit freundlichen Grüßen

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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Koster, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG), der mi…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Anzahl der LIFG-Anfragen 2013 und 2014 [8994]
Datum
16. April 2015 09:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Koster, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG), der mir von der Staatskanzlei zuständigkeitshalber weitergeleitet wurde. Das LIFG wurde durch das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) in Speyer im Jahre 2012 evaluiert. Der Evaluationsbericht umfasst drei zuvor festgelegte Erhebungszeiträume (01.Februar - 31. Dezember 2009, 01. Januar - 31. Dezember 2010 und 01. Januar - 30. September 2011). Während des Zeitraums der Evaluation wurden gemäß Evaluationsbericht 896 LIFG-Anfragen von den im Geltungsbereich des Gesetzes befindlichen öffentlichen Stellen gemeldet. Dabei entfiel fast die Hälfte (45,9 Prozent) aller im Evaluationszeitraum gestellten LIFG-Anträge auf die Kommunalverwaltungen in Rheinland-Pfalz. Mit 231 Anträgen (25,8 Prozent) hatte die die Finanzverwaltung die zweitmeisten Fälle gemeldet. Von der Polizeiverwaltung/Staatsanwaltschaft wurden (7,4 Prozent) und von der Ministerialverwaltung und der sonstigen Landesverwaltung wurden jeweils 5,7 Prozent gemeldet. Zwischen 2009 und 2011 wurden insgesamt 115 Anträge auf Gewährung eines Informationszugangs abgelehnt. In 109 Fällen wurde der Informationszugang im geringeren Umfang als beantragt gewährt. In der Regel wurden für die Bereitstellung von Informationen, die gemäß LIFG beantragt wurden, keine Gebühren erhoben. Zwischen 2009 und 2011 geschah dies in lediglich 56 Fällen. Der Evaluationsbericht deckt den Zeitraum 2009 bis 2011 ab. Informationen über Anträge nach dem LIFG für die Jahre 2013 und 2014 liegen nicht vor. Den vollständigen Evaluationsbericht können Sie unter dem Link http://www.datenschutz.rlp.de/infofreiheit/de/ifgs/eval/Evaluationsbericht_LIFG_Rheinland-Pfalz.pdf abrufen. Mit freundlichen Grüßen