Anzahl der Marktkontrollen nach dem Produktsicherheitsgesetz
Die Marktüberwachungsbehörden der Länder überprüfen Produkte auf dem Markt, ob diese die Anforderungen nach Abschnitt 2 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) erfüllen. Das ProdSG sieht hier eine Durchführungsquote bei der Überprüfung von Produkten vor. Nach § 26 ProdSG haben die Marktüberwachungsbehörden 0,5 Stichproben pro 1000 Einwohnen und Jahr zu überprüfen. Inwieweit wird diese Quote von den Marktüberwachungsbehörden der Ländern erfüllt und wie hoch ist die festgestellte Mängelquote. Die Anfrage bezieht sich auf die Jahre 2016 und 2017. Die Zahlen sollten aufgrund der Jahresberichtspflicht der Länden vorliegen. Bitte schlüsseln Sie die angefragten Zahlen nach Bundesländern auf.
Anfrage eingeschlafen
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Datum25. Juni 2018
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27. Juli 2018
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