Anzahl der Marktkontrollen nach dem Produktsicherheitsgesetz

Die Marktüberwachungsbehörden der Länder überprüfen Produkte auf dem Markt, ob diese die Anforderungen nach Abschnitt 2 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) erfüllen. Das ProdSG sieht hier eine Durchführungsquote bei der Überprüfung von Produkten vor. Nach § 26 ProdSG haben die Marktüberwachungsbehörden 0,5 Stichproben pro 1000 Einwohnen und Jahr zu überprüfen. Inwieweit wird diese Quote von den Marktüberwachungsbehörden der Ländern erfüllt und wie hoch ist die festgestellte Mängelquote. Die Anfrage bezieht sich auf die Jahre 2016 und 2017. Die Zahlen sollten aufgrund der Jahresberichtspflicht der Länden vorliegen. Bitte schlüsseln Sie die angefragten Zahlen nach Bundesländern auf.

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  • Datum
    25. Juni 2018
  • Frist
    27. Juli 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Marktüberwac…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
Anzahl der Marktkontrollen nach dem Produktsicherheitsgesetz [#31023]
Datum
25. Juni 2018 09:16
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Marktüberwachungsbehörden der Länder überprüfen Produkte auf dem Markt, ob diese die Anforderungen nach Abschnitt 2 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) erfüllen. Das ProdSG sieht hier eine Durchführungsquote bei der Überprüfung von Produkten vor. Nach § 26 ProdSG haben die Marktüberwachungsbehörden 0,5 Stichproben pro 1000 Einwohnen und Jahr zu überprüfen. Inwieweit wird diese Quote von den Marktüberwachungsbehörden der Ländern erfüllt und wie hoch ist die festgestellte Mängelquote. Die Anfrage bezieht sich auf die Jahre 2016 und 2017. Die Zahlen sollten aufgrund der Jahresberichtspflicht der Länden vorliegen. Bitte schlüsseln Sie die angefragten Zahlen nach Bundesländern auf.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung weitergeleitet. …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: ROB Anzahl der Marktkontrollen nach dem Produktsicherheitsgesetz [#31023]
Datum
25. Juni 2018 18:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie angehängte Antwort auf Ihre Anfrage vom 25.06.2018. Mit freundlic…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Anzahl der Marktkontrollen nach dem Produktsicherheitsgesetz [#31023]
Datum
9. Juli 2018 16:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie angehängte Antwort auf Ihre Anfrage vom 25.06.2018. Mit freundlichen Grüßen