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Anzahl der Menschen die in Bayern 1. und 2. Wohnsitz haben, die einen Geburtsort in der ehemaligen DDR haben

ich würde gern wissen, wieviel Menschen derzeit in Bayern leben, die 1. Wohnsitz in Bayern haben und einen Geburtsort in den neuen Bundesländer, und zusätzlich die Info, einen 2. Wohnsitz in Bayern haben und einen Geburtsort in den neuen Bundesländer haben.

Wenn mgl. bitte, Anzahl trennen.

Polansky

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. September 2019
  • Frist
    29. Oktober 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich würde gern wi…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Menschen die in Bayern 1. und 2. Wohnsitz haben, die einen Geburtsort in der ehemaligen DDR haben [#167289]
Datum
25. September 2019 17:30
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich würde gern wissen, wieviel Menschen derzeit in Bayern leben, die 1. Wohnsitz in Bayern haben und einen Geburtsort in den neuen Bundesländer, und zusätzlich die Info, einen 2. Wohnsitz in Bayern haben und einen Geburtsort in den neuen Bundesländer haben. Wenn mgl. bitte, Anzahl trennen. Polansky
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Ihre Schreiben vom 25.10.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegendes Schreiben übersenden wir mit der Bitte um…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
Ihre Schreiben vom 25.10.2019
Datum
16. Oktober 2019 10:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegendes Schreiben übersenden wir mit der Bitte um Kenntnisnahme, da es postalisch nicht zugestellt werden konnte. Mit freundlichen Grüßen
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