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Anzahl der Mietsenkungsverfahren des Jobcenters Gelsenkirchen aus dem Jahr 2014

Ich Bitte Sie mir die Anzahl der vom Jobcenter Gelsenkirchen betriebenen Mietsenkungsverfahren aus dem Jahr 2014 zuzusenden.

Wie viele Bedarfsgemeinschaften folgten dem Aufruf des Jobcenter Gelsenkirchen zum Wohnungswechsel im Jahr 2014 und/oder wie viele Bedarfsgemeinschaften haben anteilige Miete aus dem Existenzminimum aufgebracht?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. April 2015
  • Frist
    12. Mai 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich Bitte Sie m…
An Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen - das Jobcenter Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Mietsenkungsverfahren des Jobcenters Gelsenkirchen aus dem Jahr 2014 [#9159]
Datum
8. April 2015 20:02
An
Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen - das Jobcenter
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich Bitte Sie mir die Anzahl der vom Jobcenter Gelsenkirchen betriebenen Mietsenkungsverfahren aus dem Jahr 2014 zuzusenden. Wie viele Bedarfsgemeinschaften folgten dem Aufruf des Jobcenter Gelsenkirchen zum Wohnungswechsel im Jahr 2014 und/oder wie viele Bedarfsgemeinschaften haben anteilige Miete aus dem Existenzminimum aufgebracht?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen - das Jobcenter
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre E-Mail (ohne Anlage) ist im IAG eingegangen und wird nun an den zuständigen F…
Von
Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen - das Jobcenter
Betreff
AW: Anzahl der Mietsenkungsverfahren des Jobcenters Gelsenkirchen aus dem Jahr 2014 [#9159]
Datum
9. April 2015 09:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre E-Mail (ohne Anlage) ist im IAG eingegangen und wird nun an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Die Anfrage wird dort bearbeitet. Je nach Art und Umfang Ihrer Anfrage kann die Klärung etwas Zeit in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie ein wenig Geduld, vielen Dank für Ihr Verständnis! Tipp: Aktuelle Informationen, hilfreiche Links und wichtige Formulare zum Download finden Sie auf unserer Homepage www.iag-gelsenkirchen.de. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.