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Anzahl der Mietsenkungsverfahren des Jobcenters Mönchengladbach aus dem Jahr 2014

Bitte benennen Sie mir die Anzahl der vom Jobcenter Mönchengladbach betriebenen Mietsenkungsverfahren aus dem Jahr 2014.

Liegen Zahlen darüber vor, wie viele Bedarfsgemeinschaften 2014 dem Aufruf zum Wohnungswechsel gefolgt sind und/oder wie viele Bedarfsgemeinschaften die anteilige Miete aus dem Existenzminimum aufgebracht haben?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. April 2015
  • Frist
    12. Mai 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte benennen …
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Von
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Betreff
Anzahl der Mietsenkungsverfahren des Jobcenters Mönchengladbach aus dem Jahr 2014 [#9158]
Datum
8. April 2015 19:55
An
Jobcenter Mönchengladbach
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte benennen Sie mir die Anzahl der vom Jobcenter Mönchengladbach betriebenen Mietsenkungsverfahren aus dem Jahr 2014. Liegen Zahlen darüber vor, wie viele Bedarfsgemeinschaften 2014 dem Aufruf zum Wohnungswechsel gefolgt sind und/oder wie viele Bedarfsgemeinschaften die anteilige Miete aus dem Existenzminimum aufgebracht haben?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Mönchengladbach
Sehr geehrtAntragsteller/in Die von hier eingeleiteten Mietsenkungsverfahren gem. § 22 I Satz 3 SGB II werden mon…
Von
Jobcenter Mönchengladbach
Betreff
WG: Anzahl der Mietsenkungsverfahren des Jobcenters Mönchengladbach aus dem Jahr 2014 [#9158]
Datum
13. April 2015 12:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Die von hier eingeleiteten Mietsenkungsverfahren gem. § 22 I Satz 3 SGB II werden monatlich erfasst. In Addition der abgewickelten 12 Monate rückwirkend ab August 2014 (die Monate September 2014 bis heute sind noch nicht komplett abgewickelt!) darf ich Ihnen folgende Zahlen mitteilen: Aufforderung Senkung Kosten d. Unterkunft: 1.054 Wohnungswechsel erfolgt (innerhalb v. 6 Monaten): 128 Senkung der Kosten d. Unterkunft vorgenommen: 507 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihr Antwortschreiben. Bezieht sich Ihr Zahlenmaterial bezüglich …
An Jobcenter Mönchengladbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anzahl der Mietsenkungsverfahren des Jobcenters Mönchengladbach aus dem Jahr 2014 [#9158]
Datum
13. April 2015 18:16
An
Jobcenter Mönchengladbach
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihr Antwortschreiben. Bezieht sich Ihr Zahlenmaterial bezüglich 1. Aufforderung zur Senkung Kosten der Unterkunft - 1054 Betroffene 2. Wohnungswechsel erfolgt - 128 Betroffene 3. Senkung Kosten der Unterkunft - 507 Betroffene lediglich bis Inklusive August 2014? Versteh ich Sie also Richtig das sowohl zu Punkt 1 bis 3, die Anzahl der Betroffenen ab September 2014 bis Inklusive Dezember 2014 noch dazu kommen? Und bedeutet es das 507 Betroffene Ihre Kosten der Unterkunft aus ihrem Existenzminimum anteilig selbst mitfinanzieren müssen? Ausgehend von 1054 Betroffenen verbleiben noch 419 Hilfebedürftige die nirgendwo aufgeführt sind. In welcher Rubrik werden diese geführt? Bitte übersenden Sie mir soweit ihnen das Zahlenmaterial zu Fragen 1 bis 3 vorliegen diese auch für die Jahre 2005-2013. Vielen Dank für ihre Mühe im voraus ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Mönchengladbach
Sehr geehrtAntragsteller/in Wenn ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet werden muss, dauert es in Anbetracht de…
Von
Jobcenter Mönchengladbach
Betreff
AW: WG: Anzahl der Mietsenkungsverfahren des Jobcenters Mönchengladbach aus dem Jahr 2014 [#9158]
Datum
15. April 2015 13:39
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Wenn ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet werden muss, dauert es in Anbetracht der regelmäßig einzuräumen Frist von 6 Monaten entsprechend lange, bis die Ergebnisse des Verfahrens vorliegen. Die Ergebnisse der seit September 2014 eingeleiteten Verfahren liegen noch nicht abschließend vor, so dass ich mich auf die belastbaren Zahlen von 12 Monaten vor dem September 2014 bezogen habe. Ich habe angenommen, das liegt in Ihrem Interesse. Da bei 1.054 eingeleiteten Kostensenkungsverfahren bei 128 Bedarfsgemeinschaften (BG) ein Wohnungswechsel erfolgen musste und in 507 BG die Kosten der Unterkunft auf den angemessenen Betrag zu reduzieren waren, verbleiben in der Tat 419 BG außerhalb dieser Entscheidungen. Nach diesen Fällen hatten Sie indes nicht angefragt. Während des eingeleiteten Prozesses ergeben sich häufig neue Erkenntnisse, die es erforderlich machen, eine Neubeurteilung des Sachverhaltes "unangemessene Unterkunftskosten" vorzunehmen. Änderungen in den häuslichen Verhältnissen sind hierfür die häufigste Ursache und anderweitige Umstände wie die Aufnahme einer Arbeitsstelle können zu einer Beendigung des Leistungsbezuges führen. Das bedeutet, in 419 Fällen konnte die Leistungsgewährung innerhalb von 6 Monaten eingestellt werden oder die ursprünglich unangemessenen Kosten wurden in unveränderter Höhe weiter berücksichtigt. Grundsätzlich waren, das sehen Sie richtig, 507 BG verpflichtet, die Differenz zwischen den angemessenen und den tatsächlichen Kosten aufzubringen. Ob sie dieser Verpflichtung überhaupt nachgekommen sind, oder Freibeträge sowie geschütztes Vermögen hierfür eingesetzt haben, darüber gibt es keine Erkenntnisse. Sie können in Anbetracht der stabilen Rechtslage davon ausgehen, dass wir es in den Jahren zuvor nicht mit signifikant anderem Zahlenmaterial zu tun haben. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag R. Baum Bereichsleiter Leistung Tel. 02161/9488-2108 Fax: 02161/9488-2120 Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.jobcenter-mg.de Besucheradresse Jobcenter Mönchengladbach Limitenstraße 144-148 41236 Mönchengladbach-Rheydt Telefonberatung: 02161/9488-0 //Postanschrift Jobcenter Mönchengladbach Postfach 100257 41002 Mönchengladbach
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