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Anzahl der Müllverbrennungsanlagen

I. Wie viele Müllverbrennungsanlagen sind in Deutschland derzeit in Betrieb?
II. Welche nicht, aus welchem Grund nicht?
III. Welchen Ausführungstyps sind die Anlagen?
IV. Welches Alter weisen die Anlagen auf, welche im Durchschnitt? Welche Lebensdauer ist realistisch (Planansatz ggü. realer Lebensdauer)?
V. Wie viele Anlagen sind zu welchem Anteil von der öffentlichen Hand finanziert?
VI. Bei welchen bzw. wie vielen Anlagen wird die KWK genutzt?
VII. Welche Kapazitätsauslastung haben die einzelnen Anlagen über das vergangene und die vergangenen drei Jahre (Durchschnitt; Volllaststunden)?
VIII. Bei welchen Anlagen wurde in den vergangenen drei Jahren (jedes Jahr einzeln aufgeschlüsselt) wie viel nicht aus Deutschland stammender Abfall zugeführt? Wie viel bei einer Gesamtbetrachtung?
IX. Welche Preise sind für nicht aus Deutschland stammenden Müll für 2008, 2009, 2010 und 2011 realisiert worden? Waren diese Preise kostendeckend, wenn nicht, wie hoch war die Unterdeckung, wenn sie gewinnbringend waren, wie viel Gewinn pro Einheit? Welche Preise sind im Schnitt für aus Deutschland stammenden Müll angesetzt worden, war dies kostendeckend, wenn nicht, wie hoch war die Unterdeckung, wenn sie gewinnbringend waren, wie viel Gewinn pro Einheit?
X. Wie hat sich das Gesamtaufkommen (in t bzw. m3) von nicht aus Deutschland stammendem Abfall, der in den deutschen Anlagen verbrannt wurde, im Verhältnis zum aus Deutschland stammendem Abfall entwickelt?
XI. Wie viel aus Deutschland stammender Müll (in t bzw. m3) (welcher Klassifikation?) wurde in 2008, 2009, 2010 und 2011 ins EU Ausland und Nicht-EU Ausland exportiert?
XII. Sieht das BMU eine Überkapazität oder eine Unterkapazität der nationalen Verbrennungskapazitäten (nach Abfallart) - (a) mit und (b) ohne Berücksichtigung der Importe von Abfall innerhalb der EU?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2012
  • Frist
    13. März 2012
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Müllverbrennungsanlagen
Datum
10. Februar 2012 15:15
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
I. Wie viele Müllverbrennungsanlagen sind in Deutschland derzeit in Betrieb? II. Welche nicht, aus welchem Grund nicht? III. Welchen Ausführungstyps sind die Anlagen? IV. Welches Alter weisen die Anlagen auf, welche im Durchschnitt? Welche Lebensdauer ist realistisch (Planansatz ggü. realer Lebensdauer)? V. Wie viele Anlagen sind zu welchem Anteil von der öffentlichen Hand finanziert? VI. Bei welchen bzw. wie vielen Anlagen wird die KWK genutzt? VII. Welche Kapazitätsauslastung haben die einzelnen Anlagen über das vergangene und die vergangenen drei Jahre (Durchschnitt; Volllaststunden)? VIII. Bei welchen Anlagen wurde in den vergangenen drei Jahren (jedes Jahr einzeln aufgeschlüsselt) wie viel nicht aus Deutschland stammender Abfall zugeführt? Wie viel bei einer Gesamtbetrachtung? IX. Welche Preise sind für nicht aus Deutschland stammenden Müll für 2008, 2009, 2010 und 2011 realisiert worden? Waren diese Preise kostendeckend, wenn nicht, wie hoch war die Unterdeckung, wenn sie gewinnbringend waren, wie viel Gewinn pro Einheit? Welche Preise sind im Schnitt für aus Deutschland stammenden Müll angesetzt worden, war dies kostendeckend, wenn nicht, wie hoch war die Unterdeckung, wenn sie gewinnbringend waren, wie viel Gewinn pro Einheit? X. Wie hat sich das Gesamtaufkommen (in t bzw. m3) von nicht aus Deutschland stammendem Abfall, der in den deutschen Anlagen verbrannt wurde, im Verhältnis zum aus Deutschland stammendem Abfall entwickelt? XI. Wie viel aus Deutschland stammender Müll (in t bzw. m3) (welcher Klassifikation?) wurde in 2008, 2009, 2010 und 2011 ins EU Ausland und Nicht-EU Ausland exportiert? XII. Sieht das BMU eine Überkapazität oder eine Unterkapazität der nationalen Verbrennungskapazitäten (nach Abfallart) - (a) mit und (b) ohne Berücksichtigung der Importe von Abfall innerhalb der EU?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
WG: Von: WA II 4 Gesendet: Dienstag, 21. Februar 2012 10:13 An: &l…
Von: WA II 4 Gesendet: Dienstag, 21. Februar 2012 10:13 An: <<E-Mailadresse>> Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail auf www.fragdenstaat.de. Sie werden fristgerecht eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Referat WA II 4 - Siedlungsabfälle - Postanschrift: Postfach 12 06 29, 53048 Bonn Dienstgebäude: Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn Tel.: (022899) 305- 0 eMail: <<E-Mailadresse>> Internet: http://www.bmu.de
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage vom 13.2.2012 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übermittle ich Ihnen die Anwort auf Ihre Anfrage vom …
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage vom 13.2.2012
Datum
5. März 2012 11:38
Status
Anfrage erfolgreich
531,6 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übermittle ich Ihnen die Anwort auf Ihre Anfrage vom 13.2.2012 über www.fragdenstaat.de. Mit freundlichen Grüßen André Radde Referat WA II 4 - Siedlungsabfall Robert-Schuman-Platz 3 53175 Bonn Tel.: 022899 305 0 E-Mail: WAII4 <<E-Mailadresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 13.2.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die ausführliche und hilfreiche An…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 13.2.2012
Datum
6. März 2012 16:47
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die ausführliche und hilfreiche Antwort von Ihrer Seite. Könnten Sie meine Anfrage, insbesondere im Bezug auf die noch offenen Punkte, freundlicherweise an die LAGA weiterleiten? Da die LAGA ein Gremium der Umweltministerkonferenz ist, gelte das Recht auf Information in gleicher Form. Herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
AW: Ihre Anfrage vom 13.2.2012 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 6.März 2012. Ihrer Bit…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 13.2.2012
Datum
7. März 2012 15:21
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 6.März 2012. Ihrer Bitte nach Weiterleitung Ihrer Anfrage an die LAGA kann ich jedoch nicht entsprechen. Bei der LAGA handelt es sich weder um eine informationspflichtige Stelle des Bundes noch um eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts, die dem Anwendungsbereich des UIG unterfällt und die nach § 2 Abs. 1 UIG informationspflichtig wäre. Davon abgesehen, verfügt die LAGA auch nicht über die von Ihnen erbetenen Informationen. Wie ich bereits in meiner Anwort vom 5.März 2012 deutlich gemacht habe, sind Anlagen bezogene Daten nur bei den für den Vollzug des Abfallrechts zuständigen Behörden der Bundesländer verfügbar, sofern die Anlagenbetreiber verpflichtet sind, diese den Behörden zu übermitteln bzw. bei den Betreibern selbst. Um es Ihnen leichter zu machen, habe ich Sie auf die unter www.laga-online.de (Mitglieder) verfügbaren Kontaktdaten der Länderumweltministerien, für die Landesgesetze zum Zugang zu Umweltinformationen gelten, hingewiesen und kann Sie nur noch einmal bitten, sich für ggf. ergänzende Informationen an diese zu wenden. Eine Weiterleitung Ihrer Anfrage durch den BMU an die Länderumweltministerien erfolgt nicht. Mit freundlichen Grüßen André Radde Referat WA II 4 - Siedlungsabfall Robert-Schuman-Platz 3 53175 Bonn Tel.: 022899 305 0 E-Mail: <<E-Mailadresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.