Anzahl der Online-Anzeigen von Straftaten außerhalb der Zuständigkeit Ihrer Landespolizei

Die Anzahl aller über die Online-Wache Ihres Landes getätigten Strafanzeigen, welche außerhalb des Zuständigkeitsbereichs Ihres Landes lagen und folglich lediglich an die zuständige Ermittlungsbehörde/Staatsanwaltschaft eines anderen Landes übermittelt wurden, wenn möglich aufgeschlüsselt nach Jahr und zuständigem Land.

(Hintergrund: In einigen Ländern, wie Bayern oder NRW, ist es bis dato nur für einige bestimmte Straftaten möglich, eine Anzeige über die Online-Wache des Landes zu erstatten. Ein Workaround hierfür liegt in der Erstattung der Anzeige über die Online-Wache eines anderen Landes, wodurch diese Anzeige durch die dortigen Strafverfolgungsbehörden an die jeweils zuständige Behörde übermittelt werden muss, sofern es sich um eine legitime Strafanzeige handelt.)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Online-Anzeigen von Straftaten außerhalb der Zuständigkeit Ihrer Landespolizei [#273125]
Datum
15. März 2023 08:59
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl aller über die Online-Wache Ihres Landes getätigten Strafanzeigen, welche außerhalb des Zuständigkeitsbereichs Ihres Landes lagen und folglich lediglich an die zuständige Ermittlungsbehörde/Staatsanwaltschaft eines anderen Landes übermittelt wurden, wenn möglich aufgeschlüsselt nach Jahr und zuständigem Land.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> (Hintergrund: In einigen Ländern, wie Bayern oder NRW, ist es bis dato nur für einige bestimmte Straftaten möglich, eine Anzeige über die Online-Wache des Landes zu erstatten. Ein Workaround hierfür liegt in der Erstattung der Anzeige über die Online-Wache eines anderen Landes, wodurch diese Anzeige durch die dortigen Strafverfolgungsbehörden an die jeweils zuständige Behörde übermittelt werden muss, sofern es sich um eine legitime Strafanzeige handelt.) Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273125/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (I…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag << Antragsteller:in >> - Anzahl der Online-Anzeigen von Straftaten außerhalb der Zuständigkeit Ihrer Landespolizei [#273125]
Datum
15. März 2023 10:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 15.03.2023. Nach dem IFG NRW (§ 5 Abs. 1 Satz 3) muss ein Antrag hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen auf welche Informationen er gerichtet ist. Ich darf Sie daher bitten, Ihren Antrag hinsichtlich des Zeitraums zu konkretisieren, damit Ihr Antrag weiter bearbeitet werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Mir würde der Zeitraum der letzten drei Jahre genügen. Sollte e…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag << Antragsteller:in >> - Anzahl der Online-Anzeigen von Straftaten außerhalb der Zuständigkeit Ihrer Landespolizei [#273125]
Datum
15. März 2023 16:42
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Mir würde der Zeitraum der letzten drei Jahre genügen. Sollte es die Möglichkeit für Online-Anzeigen noch nicht seit drei Jahren geben, bitte ich um Zusendung der Information seit Eröffnung dieser Möglichkeit, möglichst aufgetrennt nach Jahren und Bundesländern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273125/

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (I…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag Anzahl der Online-Anzeigen von Straftaten außerhalb der Zuständigkeit Ihrer Landespolizei [#273125]
Datum
24. März 2023 08:25
Status
Anfrage abgeschlossen
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9,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW). Sie fragen nach der Anzahl aller über die Online-Wache Ihres Landes getätigten Strafanzeigen, welche außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Landes NRW lagen und folglich lediglich an die zuständige Ermittlungsbehörde/Staatsanwaltschaft eines anderen Landes übermittelt wurden, wenn möglich aufgeschlüsselt nach Jahr und zuständigem Land. Das IFG NRW stellt in § 4 Absatz 1 auf in der angerufenen Behörde vorhandene Informationen ab, eine Informationsbeschaffung oder Generierung ist nicht vorgesehen. Zu meinem Bedauern muss ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen gewünschten Informationen im Ministerium des Innern des Landes NRW nicht vorliegen. Mit freundlichen Grüßen