Anzahl der Polizisten bei den Ausschreitungen am 20. Juni 2020 in Stuttgart

in der Nacht vom 20. auf den 21. Juni 2020 kam es zu Ausschreitungen in Stuttgart.

Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Polizisten/innen die dem Polizeipräsidium Konstanz unterstellt sind, wurden in der Nacht nach Stuttgart entstand und wie viele davon wurden im Einsatz verletzt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Juni 2020
  • Frist
    22. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: in der Nacht vom …
An Polizeipräsidium Konstanz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Polizisten bei den Ausschreitungen am 20. Juni 2020 in Stuttgart [#189536]
Datum
22. Juni 2020 12:03
An
Polizeipräsidium Konstanz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in der Nacht vom 20. auf den 21. Juni 2020 kam es zu Ausschreitungen in Stuttgart. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Polizisten/innen die dem Polizeipräsidium Konstanz unterstellt sind, wurden in der Nacht nach Stuttgart entstand und wie viele davon wurden im Einsatz verletzt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189536/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeipräsidium Konstanz
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre über das Internetportal "FragDenStaat" gestellte Anfrage au…
Von
Polizeipräsidium Konstanz
Betreff
WG: Anzahl der Polizisten bei den Ausschreitungen am 20. Juni 2020 in Stuttgart [#189536]
Datum
23. Juni 2020 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre über das Internetportal "FragDenStaat" gestellte Anfrage auf Auskunft nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) und anderen Vorschriften erhalten. Ein nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz wirksamer Antrag liegt nur dann vor, wenn der Antragsteller hinreichend identifizierbar ist und demzufolge als Mindestinhalt Name und zustellungsfähige Anschrift enthält. Dies folgt auch daraus, dass die Bearbeitung eines Antrags nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz regelmäßig zu Verwaltungsakten führt (Gewährung oder Ablehnung der Auskunft, ggf. Gebührenbescheid). Ein ablehnender Bescheid oder ein Gebührenbescheid ist jedoch zuzustellen, denn nur so kann der Zeitpunkt der Zustellung und der Ablauf einer Rechtsbehelfsfrist nachgeprüft werden. Bei einer Antragstellung über das Internetportal "FragDenStaat" sind diese Voraussetzungen nicht gegeben. Sofern Sie Ihren Antrag aufrechterhalten wollen, richten Sie diesen bitte mit zustellungsfähiger Adresse an folgende Anschrift: Polizeipräsidium Konstanz Referat Recht und Datenschutz Benediktiner Platz 3 78467 Konstanz Mit freundlichen Grüßen