Anzahl der Polizisten bei den Ausschreitungen am 20. Juni 2020 in Stuttgart

Anfrage an: Polizeipräsidium Ulm

in der Nacht vom 20. auf den 21. Juni 2020 kam es zu Ausschreitungen in Stuttgart.

Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Polizisten/innen die dem Polizeipräsidium Ulm unterstellt sind, wurden in der Nacht nach Stuttgart entstand und wie viele davon wurden im Einsatz verletzt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juni 2020
  • Frist
    22. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: in der Nacht vom …
An Polizeipräsidium Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Polizisten bei den Ausschreitungen am 20. Juni 2020 in Stuttgart [#189573]
Datum
22. Juni 2020 20:53
An
Polizeipräsidium Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in der Nacht vom 20. auf den 21. Juni 2020 kam es zu Ausschreitungen in Stuttgart. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Polizisten/innen die dem Polizeipräsidium Ulm unterstellt sind, wurden in der Nacht nach Stuttgart entstand und wie viele davon wurden im Einsatz verletzt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189573/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Ulm
Ihre Anfrage | Anzahl der Polizisten bei den Ausschreitungen am 20.06.2020 in Stuttgart RuD-0221/20/12 Sehr geehr…
Von
Polizeipräsidium Ulm
Betreff
Ihre Anfrage | Anzahl der Polizisten bei den Ausschreitungen am 20.06.2020 in Stuttgart
Datum
23. Juni 2020 12:56
Status
Warte auf Antwort
RuD-0221/20/12 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o. g. Anfrage ist am 22.06.2020 beim Polizeipräsidium Ulm eingegangen. Wir prüfen derzeit den zu Grunde liegenden Sachverhalt und kommen unaufgefordert wieder auf die Angelegenheit zurück. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Reutlingen
Anfrage nach dem LIFG an das Polizeipräsidium Reutlingen zu den Ausschreitungen vom 20. auf den 21. Juni 2020 in S…
Von
Polizeipräsidium Reutlingen
Betreff
Anfrage nach dem LIFG an das Polizeipräsidium Reutlingen zu den Ausschreitungen vom 20. auf den 21. Juni 2020 in Stuttgart
Datum
25. Juni 2020 16:55
Status
Anfrage abgeschlossen

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr geehrteAntragsteller/in eine Auskunftspflicht an anonyme Antragsteller besteht nach Auffassung des Polizeipräsidiums Reutlingen nicht. Wir werden Ihnen ohne Identitätsnachweis keinen Bescheid zukommen lassen. Darüber hinaus besteht in vorliegendem Fall nach unserer Auffassung ein Anspruch auf Informationszugang gem. § 4 Abs. 1 Nr. 2 LIFG BW nicht, da das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Belange der öffentlichen Sicherheit haben kann. Zudem ist Ihr Antrag gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 LIFG BW abzulehnen. Danach gilt der Auskunftsanspruch nicht für Strafverfolgungsbehörden, soweit sie als Organe der Rechtspflege oder aufgrund besonderer Rechtsvorschriften in richterlicher oder sachlicher Unabhängigkeit tätig werden. Der Begriff der Strafverfolgungsbehörden ist in einem funktionellen Sinne zu verstehen und erfasst auch die Polizei, sofern sie - wie hier der Fall - repressiv, also zur Verfolgung und Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten tätig geworden ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem LIFG an das Polizeipräsidium Reutlingen zu den Ausschreitungen vom 20. auf den 21. Juni 2020 …
An Polizeipräsidium Reutlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem LIFG an das Polizeipräsidium Reutlingen zu den Ausschreitungen vom 20. auf den 21. Juni 2020 in Stuttgart [#189573]
Datum
25. Juni 2020 17:28
An
Polizeipräsidium Reutlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich kann nachvollziehen, wenn Sie die Anzahl der entsandten Polizisten aufgrund der Belange für öffentlichen Sicherheit nicht veröffentlichen möchten. Die Anzahl der verletzten Polizisten, sollte doch aber keine Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit darstellen. Können Sie mir diese Zahl mitteilen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189573/
Polizeipräsidium Reutlingen
AW: Anfrage nach dem LIFG an das Polizeipräsidium Reutlingen zu den Ausschreitungen vom 20. auf den 21. Juni 2020 …
Von
Polizeipräsidium Reutlingen
Betreff
AW: Anfrage nach dem LIFG an das Polizeipräsidium Reutlingen zu den Ausschreitungen vom 20. auf den 21. Juni 2020 in Stuttgart [#189573]
Datum
29. Juni 2020 10:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in unter den Einsatzkräften des Polizeipräsidiums Reutlingen waren keine Verletzten zu verzeichnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem LIFG an das Polizeipräsidium Reutlingen zu den Ausschreitungen vom 20. auf den 21. Juni 2020 …
An Polizeipräsidium Reutlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem LIFG an das Polizeipräsidium Reutlingen zu den Ausschreitungen vom 20. auf den 21. Juni 2020 in Stuttgart [#189573]
Datum
29. Juni 2020 19:43
An
Polizeipräsidium Reutlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189573/
Polizeipräsidium Ulm
Ihre Anfrage | Anzahl der Polizisten bei den Ausschreitungen in Stuttgart RuD-0221/20/12 Sehr geehrteAntragstelle…
Von
Polizeipräsidium Ulm
Betreff
Ihre Anfrage | Anzahl der Polizisten bei den Ausschreitungen in Stuttgart
Datum
15. Juli 2020 11:36
Status
Anfrage abgeschlossen
RuD-0221/20/12 Sehr geehrteAntragsteller/in per E-Mail haben Sie am 22.06.2020 unter Verweis auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) Informationen zu nachstehender Frage beantragt: "Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Polizisten/innen die dem Polizeipräsidium Ulm unterstellt sind, wurden in der Nacht nach Stuttgart entsandt und wie viele davon wurden im Einsatz verletzt?" Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihrem Antrag wird stattgegeben. 2. Gebühren werden keine erhoben. Begründung Der Zugang zu amtlichen Informationen richtet sich in Baden-Württemberg nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Zweck dieses Gesetzes ist es, unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und sonstiger berechtigter Interessen durch ein umfassendes Informationsrecht den freien Zugang zu amtlichen Informationen sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten, um die Transparenz der Verwaltung zu vergrößern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern. Antragsberechtigte haben nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, es sei denn, die angefragten Informationen unterliegen gemäß §'2 LIFG nicht dem Anspruch, das Bekanntwerden der Informationen hätte nachteilige Auswirkungen auf die in § 4 LIFG genannten öffentlichen Belange und/oder es liegt ein Ablehnungsgrund nach § 9 LIFG vor. Das ergänzend von Ihnen als Anspruchsgrundlage benannte Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) sowie das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind im Falle der angefragten Informationen nicht einschlägig, da es sich dabei weder um Umweltinformationen noch um Verbraucherinformationen im Sinne der beiden Gesetze handelt. Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt: In der Nacht vom 20.06. auf den 21.06.2020 wurden insgesamt 14 Beamtinnen und Beamte des Polizeipräsidiums Ulm in Stuttgart eingesetzt. Keiner der Beamtinnen und Beamte wurde verletzt. Die Bearbeitung Ihres Antrages ergeht gebührenfrei. Die Gebührenentscheidung beruht auf § 10 Abs. 3 Satz 1 LIFG i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 5 Landesgebührengesetz Baden-Württemberg. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen, Karlstraße 13, 72488 Sigmaringen erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegeh-rens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, diese Entscheidung soll beigefügt werden. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage | Anzahl der Polizisten bei den Ausschreitungen in Stuttgart [#189573] Sehr geehrteAntragsteller/…
An Polizeipräsidium Ulm Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage | Anzahl der Polizisten bei den Ausschreitungen in Stuttgart [#189573]
Datum
15. Juli 2020 15:25
An
Polizeipräsidium Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Auskunft und Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189573/