Anzahl der schriftlichen Verwarnungen nach §2 Abs. 1, §1 Abs. 2, § 49 StVO; §24 StVG; 2.1 BKat; §19 OWiG in Bremerhaven

Die Anzahl der Verkehrsdelikte aufgrund des vorschriftswidrigen Benutzens des Gehwegs mit einem Fahrrad im Raum Bremerhaven. Könnten Sie mir in diesem Zusammenhang auch Auskunft über die totale Höhe des Verwarnungsgeld p.a. aufgrund dieser Straftat geben? Wäre es des weiteren möglich diese Delikte nach Stadtteilen aufzugliedern? Falls möglich senden Sie mir bitte Daten aus den Jahren 2010 bis 2016 zu, falls nicht vorhanden gerne auch aus früheren Jahren.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Januar 2017
  • Frist
    18. Februar 2017
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Jan Ullrich
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die A…
An Ortspolizeibehörde Bremerhaven Details
Von
Jan Ullrich
Betreff
Anzahl der schriftlichen Verwarnungen nach §2 Abs. 1, §1 Abs. 2, § 49 StVO; §24 StVG; 2.1 BKat; §19 OWiG in Bremerhaven [#19925]
Datum
16. Januar 2017 22:10
An
Ortspolizeibehörde Bremerhaven
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Verkehrsdelikte aufgrund des vorschriftswidrigen Benutzens des Gehwegs mit einem Fahrrad im Raum Bremerhaven. Könnten Sie mir in diesem Zusammenhang auch Auskunft über die totale Höhe des Verwarnungsgeld p.a. aufgrund dieser Straftat geben? Wäre es des weiteren möglich diese Delikte nach Stadtteilen aufzugliedern? Falls möglich senden Sie mir bitte Daten aus den Jahren 2010 bis 2016 zu, falls nicht vorhanden gerne auch aus früheren Jahren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jan Ullrich <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jan Ullrich

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Ortspolizeibehörde Bremerhaven
Sehr geehrter Herr Ullrich, die Beantwortung Ihrer Anfrage fällt sachlich nicht in den Zuständigkeitsbereich der …
Von
Ortspolizeibehörde Bremerhaven
Betreff
AW: Anzahl der schriftlichen Verwarnungen nach §2 Abs. 1, §1 Abs. 2, § 49 StVO; §24 StVG; 2.1 BKat; §19 OWiG in Bremerhaven [#19925]
Datum
17. Januar 2017 14:57
Status
Sehr geehrter Herr Ullrich, die Beantwortung Ihrer Anfrage fällt sachlich nicht in den Zuständigkeitsbereich der Polizei. Wenden Sie sich bitte an das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Bremerhaven. Mit freundlichen Grüßen