Anzahl der Strafverfahren nach StGB Abschnitt 14 §185ff StGB und § 103 StGB

wie viele Strafverfahren gab es seit 2000 betreffend des 14. Abschnitt Beleidigung (§§ 185 – 200 StGB) des StGB und des §103 StGB Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten.

Bitte listen Sie die Anzahl der Verfahren nach Jahren auf.

Beispiel:
Im Jahr 2000: 30 Verfahren
Im Jahr 2001: 80 Verfahren
usw.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    2. Januar 2017
  • Frist
    4. Februar 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie viele Strafv…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
Anzahl der Strafverfahren nach StGB Abschnitt 14 §185ff StGB und § 103 StGB [#19715]
Datum
2. Januar 2017 18:22
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie viele Strafverfahren gab es seit 2000 betreffend des 14. Abschnitt Beleidigung (§§ 185 – 200 StGB) des StGB und des §103 StGB Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten. Bitte listen Sie die Anzahl der Verfahren nach Jahren auf. Beispiel: Im Jahr 2000: 30 Verfahren Im Jahr 2001: 80 Verfahren usw.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
9. Januar 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
962,5 KB

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Bundesministerium der Justiz
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Von
Bundesministerium der Justiz
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Briefpost
Betreff
Datum
9. Januar 2017
Status
Anfrage abgeschlossen