Anzahl der Treffen der Ministerin mit Interessenverbänden

die Anzahl der Treffen der Ministerin des Jahres 2018 und 2019 mit folgenden Interessenverbänden:
Interessenverbände der Landwirtschaft
Interessenverbände der ökologischen Landwirtschaft
Interessenverbände der Ernährungswirtschaft
Interessenverbände des Verbraucherschutzes

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    6. Juni 2019
  • Frist
    9. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Anzahl der Tref…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Treffen der Ministerin mit Interessenverbänden [#148968]
Datum
6. Juni 2019 15:09
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Anzahl der Treffen der Ministerin des Jahres 2018 und 2019 mit folgenden Interessenverbänden: Interessenverbände der Landwirtschaft Interessenverbände der ökologischen Landwirtschaft Interessenverbände der Ernährungswirtschaft Interessenverbände des Verbraucherschutzes
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „F…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Anzahl der Treffen der Ministerin mit Interessenverbänden [#148968]
Datum
11. Juni 2019 10:09
Status
Warte auf Antwort
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 6.6.2019 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „F…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Anzahl der Treffen der Ministerin mit Interessenverbänden [#148968]
Datum
11. Juni 2019 10:23
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DatenschutzerklrungBMEL_IFGVIGUIG.pdf
188,6 KB
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 6.6.2019 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie ein schreiben in Bezug auf Ihren Antrag auf Informationszugang na…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Auskunft Gemäß Informationsfreiheitsgesetz IFG, Anzahl der Treffen der Ministerin mit Interessenverbänden
Datum
27. Juni 2019 10:03
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,3 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie ein schreiben in Bezug auf Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem IFG. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die rasche Antwort. Sie schreiben, dass die Daten nicht vorliegend si…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft Gemäß Informationsfreiheitsgesetz IFG, Anzahl der Treffen der Ministerin mit Interessenverbänden [#148968]
Datum
1. Juli 2019 15:23
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die rasche Antwort. Sie schreiben, dass die Daten nicht vorliegend sind und manuell erstellt werden müssen und geben hierzu eine Kostenschätzung von 180 € an. Bei einem Mitarbeiter des mittleren Dienstes mit einem Pauschalstundensatz von 30,00 EUR entspricht dies einer Bearbeitungsdauer von 6 Stunden, was mir mehr als großzügig erscheint für das durchsehen eines Kalenders. Ich möchte Sie daher bitten, mir diese Kalkulation näher zu erläutern. Weiter bitte ich Sie, ihren Ermessensspielraum bei der Festsetzung der Gebühr, insbesondere unter der Beachtung der Prämisse, die antragstellende Person weder in unzumutbarer Weise zu belasten noch ein grobes Missverhältnis zu dem Wert der mit der Gebühr abgegoltenen Leistung herzustellen. Weiter sende ich Ihnen untenstehend meine Postanschrift mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 1.7.2019, in der Sie um eine Konkretisierung der G…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Auskunft Gemäß Informationsfreiheitsgesetz IFG, Anzahl der Treffen der Ministerin mit Interessenverbänden [#148968]
Datum
2. Juli 2019 13:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 1.7.2019, in der Sie um eine Konkretisierung der Gebührenankündigung bitten. Das Durchsehen des gesamten Terminkalenders der Bundesministerin der Jahre 2018 und 2019 durch einen Bediensteten des mittleren Dienstes mit einem Pauschalstundensatz von 30 Euro würde einen Aufwand von ca. 3 Stunden erfordern. Hinzu käme der mit ca. 90 Minuten veranschlagte Verwaltungsaufwand für die abschließende Prüfung der Zusammenstellung sowie Fertigung des IFG-Bescheids durch einen Bediensteten des höheren Dienstes mit einem Pauschalstundensatz von 60 Euro. Es wird daher mit Gebühren von ca. 180 Euro gerechnet. Eine abschreckende Wirkung der Gebührenankündigung ist nicht erkennbar. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich nach § 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben und um Mitteilung, ob Sie angesichts der möglichen Kostenfolge an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen