Anzahl der über EPIRB eingegangenen Notrufe 2018

Eine Funkbake zur Kennzeichnung der Notposition (engl. Emergency position-Indicating radiobeacon station – EPIRS oder EPIRB), in Deutschland auch Funkbake zur Kennzeichnung der Seenotposition (kurz: Notfunkbake), ist eine Funkstelle des Mobilfunkdienstes, deren Aussendungen die Such- und Rettungsarbeiten erleichtern sollen.
Siehe dazu auch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Notfunkbake

Für alle in Deutschland bei der Bundesnetzagentur registrierten EPIRBs, geht der Notruf in der SAR-Leitstelle der Bundeswehr in Münster ein – auch Rescue Coordination Center (RCC) genannt.
Alle maritimen Notrufe werden in der Regel von dort aus an das Maritime Rescue Coordination Center (MRCC) in Bremen der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) weitergeleitet und von dort aus koordiniert.
Siehe dazu auch:
https://www.blauwasser.de/epirb_tipps

Meine Fragen:

1) Wie viele Notrufe sind im Kalenderjahr 2018 über EPIRBS bei der SAR-Leitstelle der Bundeswehr in Münster (Rescue Coordination Center (RCC)) eingegangen ?

2) Rein technisch wäre es möglich die EPIRB auch im Binnenland einzusetzen.
Dies würde Sinn machen in Gebieten mit mangelhafter Mobilfunkabdeckung, wie z.B. in einigen Alpentälern.
Die Bundesnetzagentur rät jedoch dringend davon ab, eine registrierte EPIRB mit in die Berge zu nehmen.
Denn sollte diese dann ausgelöst werden, so könnten dem Verursacher vom MRCC in Bremen die Kosten für die Rettungsaktion auferlegt werden.

Wie viele derartige Notrufe aus dem Binnenland sind im Kalenderjahren 2018 über EPIRBs eingegangen ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2019
  • Frist
    8. Januar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Funkbake zur K…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der über EPIRB eingegangenen Notrufe 2018 [#171575]
Datum
5. Dezember 2019 22:18
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Funkbake zur Kennzeichnung der Notposition (engl. Emergency position-Indicating radiobeacon station – EPIRS oder EPIRB), in Deutschland auch Funkbake zur Kennzeichnung der Seenotposition (kurz: Notfunkbake), ist eine Funkstelle des Mobilfunkdienstes, deren Aussendungen die Such- und Rettungsarbeiten erleichtern sollen. Siehe dazu auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Notfunkbake Für alle in Deutschland bei der Bundesnetzagentur registrierten EPIRBs, geht der Notruf in der SAR-Leitstelle der Bundeswehr in Münster ein – auch Rescue Coordination Center (RCC) genannt. Alle maritimen Notrufe werden in der Regel von dort aus an das Maritime Rescue Coordination Center (MRCC) in Bremen der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) weitergeleitet und von dort aus koordiniert. Siehe dazu auch: https://www.blauwasser.de/epirb_tipps Meine Fragen: 1) Wie viele Notrufe sind im Kalenderjahr 2018 über EPIRBS bei der SAR-Leitstelle der Bundeswehr in Münster (Rescue Coordination Center (RCC)) eingegangen ? 2) Rein technisch wäre es möglich die EPIRB auch im Binnenland einzusetzen. Dies würde Sinn machen in Gebieten mit mangelhafter Mobilfunkabdeckung, wie z.B. in einigen Alpentälern. Die Bundesnetzagentur rät jedoch dringend davon ab, eine registrierte EPIRB mit in die Berge zu nehmen. Denn sollte diese dann ausgelöst werden, so könnten dem Verursacher vom MRCC in Bremen die Kosten für die Rettungsaktion auferlegt werden. Wie viele derartige Notrufe aus dem Binnenland sind im Kalenderjahren 2018 über EPIRBs eingegangen ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171575 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1200 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 05.12.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Anzahl der über EPIRB eingegangenen Notrufe 2018 [#171575]
Datum
9. Dezember 2019 10:39
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1200 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 05.12.2019 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 5. Dezember 2019 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1200 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1200 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 05.12…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Anzahl der über EPIRB eingegangenen Notrufe 2018 [#171575]
Datum
17. Dezember 2019 08:01
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1200 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 05.12.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1200 vom 09.12.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 5. Dezember 2019 (Bezug 1.), mit welchem Sie um Informationen zur Anzahl der über EPIRB eingegangenen Notrufe gebeten haben. Konkret baten Sie um die Beantwortung der Fragen: 1) "Wie viele Notrufe sind im Kalenderjahr 2018 über EPIRBs bei der SAR-Leitstelle der Bundeswehr in Münster (Rescue Coordination Center (RCC)) eingegangen?" 2) "Wie viele derartige Notrufe aus dem Binnenland sind im Kalenderjahr 2018 über EPIRBs eingegangen?" Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: zu 1.) 87 EPIRB Notsender-Meldungen zu 2.) 38 EPIRB-Notsender-Meldungen aus dem Binnenland Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Anzahl der über EPIRB eingegangenen Notrufe 2018 [#171575]
Datum
17. Dezember 2019 13:13
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171575