Anzahl der ungekennzeichneten (leeren) Wahlzettel bei den Bundestagswahlen 2021, 2017 und 2013

Wieviele ungekennzeichnete, also von den Wählerinnen und Wählern nicht beschriftete, Wahlzettel wurden bei den Bundestagswahlen 2021, 2017 und 2013 abgegeben? Bitte je Wahlgang die Gesamtzahl aus Urnen- und Briefwahl angeben.

In den Wahlniederschriften wird die Anzahl der ungekennzeichneten Wahlzettel gesondert erfasst. Deren Zahl geht beim amtlichen Endergebnis jedoch in der Gesamtzahl der ungültigen Wahlzettel auf und ist so nicht mehr erkennbar.

Ergebnis der Anfrage

Nach Durchsicht einiger Mustervorlagen von Wahlniederschriften zu Bundestagswahlen kann ich die Antwort des Statistischen Bundesamtes bestätigen. Die komplett ungekennzeichneten Stimmzettel werden noch in der Wahlniederschrift den ungültigen Stimmen hinzugezählt. Lediglich bei den Wahlen zum Europäischen Parlament werden die komplett ungekennzeichneten Stimmzettel augenscheinlich gesondert erfasst.

Die Wahlbeteiligungen liegen schon seit vielen Jahren auf einem relativ niedrigem Niveau. Dies wird in den Medien zumeist als "Politikverdrossenheit" oder als "Resignation" bezeichnet. Die Abgabe eines komplett ungekennzeichneten Stimmzettels könnten die Wählerinnen und Wähler jedoch als Möglichkeit sehen, ihr Stimmrecht wahrzunehmen, aber die angebotenen Wahlvorschläge abzulehnen. Wenn diese Stimmen als statistischer Wert erfasst werden, bekämen sie politisches Gewicht.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. November 2021
  • Frist
    7. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
Siegfried Seifert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele ungekenn…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Siegfried Seifert
Betreff
Anzahl der ungekennzeichneten (leeren) Wahlzettel bei den Bundestagswahlen 2021, 2017 und 2013 [#232315]
Datum
3. November 2021 22:10
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele ungekennzeichnete, also von den Wählerinnen und Wählern nicht beschriftete, Wahlzettel wurden bei den Bundestagswahlen 2021, 2017 und 2013 abgegeben? Bitte je Wahlgang die Gesamtzahl aus Urnen- und Briefwahl angeben. In den Wahlniederschriften wird die Anzahl der ungekennzeichneten Wahlzettel gesondert erfasst. Deren Zahl geht beim amtlichen Endergebnis jedoch in der Gesamtzahl der ungültigen Wahlzettel auf und ist so nicht mehr erkennbar.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Siegfried Seifert Anfragenr: 232315 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232315/ Postanschrift Siegfried Seifert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Siegfried Seifert
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Seifert, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 03.…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Anzahl der ungekennzeichneten (leeren) Wahlzettel bei den Bundestagswahlen 2021, 2017 und 2013
Datum
10. November 2021 08:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Seifert, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 03. November 2021. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30514 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Seifert, Sie haben mit Nachricht vom 03. November 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30514) ein…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Anzahl der ungekennzeichneten (leeren) Wahlzettel bei den Bundestagswahlen 2021, 2017 und 2013 (Az.: A34/1010001001-IF30514)
Datum
16. November 2021 13:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Seifert, Sie haben mit Nachricht vom 03. November 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30514) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Wie viele ungekennzeichnete, also von den Wählerinnen und Wählern nicht beschriftete, Wahlzettel wurden bei den Bundestagswahlen 2021, 2017 und 2013 abgegeben? Bitte je Wahlgang die Gesamtzahl aus Urnen- und Briefwahl angeben. Hierzu haben Sie bemerkt: "In den Wahlniederschriften wird die Anzahl der ungekennzeichneten Wahlzettel gesondert erfasst. Deren Zahl geht beim amtlichen Endergebnis jedoch in der Gesamtzahl der ungültigen Wahlzettel auf und ist so nicht mehr erkennbar." Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit dem Bereich des Bundeswahlleiters das Folgende mit: Die sogenannte repräsentative Wahlstatistik enthält auch Auswertungen zur Art der ungültigen Stimmabgabe. Die Ergebnisse können über unseren Internetauftritt abgerufen werden: * Bundestagswahl 2013: https://www.bundeswahlleiter.de/bunde..., z. B. im Heft 4 ab Seite 96 * Bundestagswahl 2017: https://www.bundeswahlleiter.de/bunde..., z. B. im Heft 4 ab Seite 151 Für beide Wahlen können auch Datentabellen mit den Ergebnissen für die elektronische Weiterverarbeitung über die genannten Seiten heruntergeladen werden. Für die Bundestagswahl 2021 liegen die Ergebnisse noch nicht vor. Sie erscheinen voraussichtlich Ende 2021. Weitere Daten liegen uns darüber hinaus nicht vor. Die Anzahl abgegebener leerer Stimmzettel wird in der Niederschrift nicht erfasst; es wird jeweils nur eine ungültige Erst- und Zweitstimme gezählt. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an und bedauern, Ihnen die angefragten Informationen nicht vollständig zur Verfügung stellen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen