Anzahl der unter Ausnahmegenehmigung durchgeführten Flüge an der U.S. Air Base Ramstein, Kalenderjahre 2019 und 2020

Der von den U.S.-amerikanischen Streitkräften betriebene Flugplatz Ramstein dient als europäische Drehscheibe für Einsätze und einsatznotwendige Fracht- und Transportflüge.
Flüge zu und von nahezu allen Orten der Erde und damit verbundene Zeitverschiebungen sowie erteilte Überfluggenehmigungen von Transitländern machen Starts und Landungen auch zur Nachtzeit und an Wochenenden erforderlich.
Gemäß dem Militärischen Luftfahrthandbuch Deutschland (MIL AIP ENR 1.1 Absatz 2.2) ruht der militärische Flugbetrieb grundsätzlich an Wochenenden, an gesetzlichen und regionalen Feiertagen (für Flüge in dieser Region) sowie in der Zeit vom 23. Dezember bis 01. Januar eines jeden Jahres.
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat für die US-Streitkräfte eine Ausnahmegenehmigung zum Militärischen Luftfahrthandbuch Deutschland erteilt, die grundsätzlich einen zeitlich unbeschränkten Instrumentenflugbetrieb mit Transportluftfahrzeugen im Rahmen militärischer Einsätze außerhalb Deutschlands oder zur unmittelbaren Unterstützung dieser Einsätze zulässt.
Eine zeitliche Einschränkung für diese notwendigen Einsatz- bzw. Unterstützungsflüge gibt es somit nicht.
Die unter dieser erteilten Ausnahmegenehmigung durchgeführten Flüge werden dem BMVg gemeldet.

Siehe dazu auch:
https://fragdenstaat.de/a/219362

Mein Anliegen:

- Bitte nennen Sie die Anzahl der unter dieser Ausnahmegenehmigung durchgeführten Flüge am Fluplatz Ramstein für das Kalenderjahr 2019.

- Bitte nennen Sie die Anzahl der unter dieser Ausnahmegenehmigung durchgeführten Flüge am Fluplatz Ramstein für das Kalenderjahr 2020.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juni 2021
  • Frist
    6. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der von den U.S.-amerikani…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der unter Ausnahmegenehmigung durchgeführten Flüge an der U.S. Air Base Ramstein, Kalenderjahre 2019 und 2020 [#221794]
Datum
3. Juni 2021 09:50
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der von den U.S.-amerikanischen Streitkräften betriebene Flugplatz Ramstein dient als europäische Drehscheibe für Einsätze und einsatznotwendige Fracht- und Transportflüge. Flüge zu und von nahezu allen Orten der Erde und damit verbundene Zeitverschiebungen sowie erteilte Überfluggenehmigungen von Transitländern machen Starts und Landungen auch zur Nachtzeit und an Wochenenden erforderlich. Gemäß dem Militärischen Luftfahrthandbuch Deutschland (MIL AIP ENR 1.1 Absatz 2.2) ruht der militärische Flugbetrieb grundsätzlich an Wochenenden, an gesetzlichen und regionalen Feiertagen (für Flüge in dieser Region) sowie in der Zeit vom 23. Dezember bis 01. Januar eines jeden Jahres. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat für die US-Streitkräfte eine Ausnahmegenehmigung zum Militärischen Luftfahrthandbuch Deutschland erteilt, die grundsätzlich einen zeitlich unbeschränkten Instrumentenflugbetrieb mit Transportluftfahrzeugen im Rahmen militärischer Einsätze außerhalb Deutschlands oder zur unmittelbaren Unterstützung dieser Einsätze zulässt. Eine zeitliche Einschränkung für diese notwendigen Einsatz- bzw. Unterstützungsflüge gibt es somit nicht. Die unter dieser erteilten Ausnahmegenehmigung durchgeführten Flüge werden dem BMVg gemeldet. Siehe dazu auch: https://fragdenstaat.de/a/219362 Mein Anliegen: - Bitte nennen Sie die Anzahl der unter dieser Ausnahmegenehmigung durchgeführten Flüge am Fluplatz Ramstein für das Kalenderjahr 2019. - Bitte nennen Sie die Anzahl der unter dieser Ausnahmegenehmigung durchgeführten Flüge am Fluplatz Ramstein für das Kalenderjahr 2020. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221794/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Betreff: Ihr Schreiben vom 3. Juni 2021 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Einga…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Anzahl der unter Ausnahmegenehmigung durchgeführten Flüge an der U.S. Air Base Ramstein, Kalenderjahre 2019 und 2020 [#221794]
Datum
7. Juni 2021 14:29
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 Betreff: Ihr Schreiben vom 3. Juni 2021 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Schreibens vom 3. Juni 2021. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1607 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 3. Juni 2021 …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Anzahl der unter Ausnahmegenehmigung durchgeführten Flüge an der U.S. Air Base Ramstein, Kalenderjahre 2019 und 2020 [#221794]
Datum
15. Juni 2021 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1607 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 3. Juni 2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 3. Juni 2021 (Bezug), in dem Sie um Benennung der Anzahl der unter der Ausnahmegenehmigung des Bundesministeriums der Verteidigung durchgeführten Flüge am Flugplatz Ramstein für die Kalenderjahre 2019 und 2020 gebeten haben. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat für die US-Streitkräfte eine Ausnahmegenehmigung zum Militärischen Luftfahrthandbuch Deutschland erteilt, die grundsätzlich einen zeitlich unbeschränkten Instrumentenflugbetrieb mit Transportluftfahrzeugen im Rahmen militärischer Einsätze außerhalb Deutschlands oder zur unmittelbaren Unterstützung dieser Einsätze zulässt. Unter dieser Ausnahmegenehmigung wurden am Militärflugplatz Ramstein 547 Flüge im Kalenderjahr 2019 und 630 Flüge im Kalenderjahr 2020 durchgeführt. Ich hoffe, dass die vorgenannten Informationen bei der Beantwortung Ihrer Fragestellung behilflich sind. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die ausführliche Antwort. Mit fr…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzahl der unter Ausnahmegenehmigung durchgeführten Flüge an der U.S. Air Base Ramstein, Kalenderjahre 2019 und 2020 [#221794]
Datum
15. Juni 2021 23:21
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221794/