Anzahl der verkauften Wahlergebnis CDs

Anfrage an: Bundeswahlleiter

Die Anzahlt der verkauften CDs mit den Ergebnissen nach Wahlbezirken. Aufgeschlüsselt nach der jeweiligen Wahl.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juni 2017
  • Frist
    28. Juli 2017
  • 3 Follower:innen
Volker Mische
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahlt der …
An Bundeswahlleiter Details
Von
Volker Mische
Betreff
Anzahl der verkauften Wahlergebnis CDs [#23704]
Datum
26. Juni 2017 19:55
An
Bundeswahlleiter
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahlt der verkauften CDs mit den Ergebnissen nach Wahlbezirken. Aufgeschlüsselt nach der jeweiligen Wahl.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Volker Mische <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Volker Mische
Bundeswahlleiter
Sehr geehrter Herr Mische, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vo…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
AW: Anzahl der verkauften Wahlergebnis CDs [#23704]
Datum
27. Juni 2017 07:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mische, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 26. Juni 2017. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/1110100-IF30163 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer das Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Bundeswahlleiter
Sehr geehrter Herr Mische, Sie haben am 26. Juni 2017 einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ges…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
AW: Anzahl der verkauften Wahlergebnis CDs (Az.: A-IR/1110100-IF30163)
Datum
4. Juli 2017 13:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mische, Sie haben am 26. Juni 2017 einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Sie baten um "die Anzahl der verkauften CDs mit den Ergebnissen nach Wahlbezirken. Aufgeschlüsselt nach der jeweiligen Wahl." Diese Anfrage betrifft den Bereich des Bundeswahlleiters. Da der Bundeswahlleiter gleichzeitig Präsident des Statistischen Bundesamtes ist, hat er uns als im Statistischen Bundesamt für die Bearbeitung von Auskunftsersuchen nach dem IFG zuständige Organisationseinheit gebeten, Ihnen folgendes mitzuteilen: Sie haben Ihr Auskunftsersuchen auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützt. § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG eröffnet jedem die Möglichkeit, gegenüber den Behörden des Bundes den Zugang zu amtlichen Informationen zu verlangen. Der Bundeswahlleiter ist jedoch – was seine originäre Tätigkeit betrifft – nicht „Behörde“ im Sinne dieses Gesetzes, sondern eine Einrichtung politisch-gesellschaftlicher Selbstorganisation. Er ist Bundeswahlorgan (§ 8 Abs. 1 Bundeswahlgesetz) zur Vorbereitung und Unterstützung der demokratischen Willensbildung durch Wahlen. Der Bundeswahlleiter, wie die übrigen Wahlorgane, sind Organe eigener Art und stehen außerhalb der Behördenorganisation. Der Bundeswahlleiter handelt funktionell nicht als Teil der Verwaltung (Exekutive) oder einer anderen Staatsgewalt, sondern im Vorfeld der Staatsgewalten als Unterstützungsorgan des Staatsvolkes, um den Parteien bzw. allen Bürgerinnen und Bürgern die Wahlbeteiligung und Konstituierung des Bundestages zu ermöglichen. Deshalb handelt es sich bei den Entscheidungen und Maßnahmen des Bundeswahlleiters um Wahlverfahrensakte und nicht um Verwaltungsakte im Sinne von § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz. Konsequenterweise erklärt der Gesetzgeber in § 18 Abs. 4a Bundeswahlgesetz das Bundesverfassungsgericht und nicht die Verwaltungsgerichte für Beschwerden zuständig, wenn der Bundeswahlausschuss einer Partei oder ihrer Beteiligungsanzeige die Anerkennung nach § 18 Abs. 4 Bundeswahlgesetz versagt. Eine zentrale Aufgabe des Bundeswahlleiters ist es gemäß § 81 Abs. 1 Bundeswahlordnung – zusammen mit den Landeswahlleitern – zu prüfen, ob die Wahl nach den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung durchgeführt worden oder ob Einspruch gegen die Wahl einzulegen ist. Ein ggf. einzuleitendes Wahlprüfungsverfahren ist – ebenfalls gesondert – im Wahlprüfungsgesetz geregelt. Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages (Art. 41 Abs. 1 Grundgesetz, § 1 Abs. 1 Wahlprüfungsgesetz), gegen dessen Entscheidung die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig ist (Art. 41 Abs. 2 Grundgesetz). Auch hier ist also nicht der für öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit vorgesehene Verwaltungsrechtsweg gegeben. Da der Bundeswahlleiter nicht "Behörde" im Sinne des IFG ist, besteht somit kein Anspruch nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG auf Zugang zu den begehrten Informationen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedauern, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können und verbleiben mit freundlichen Grüßen

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Bundeswahlleiter
Sehr geehrter Herr Mische, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 26.06.2017,…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
WG: Anzahl der verkauften Wahlergebnis CDs (Az.: A-IR/1110100-IF30163)
Datum
27. Juli 2017 13:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mische, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 26.06.2017, die von unseren Kollegen mit Datum vom 4.7.2017 beschieden wurde. Aufgrund vermehrter Anfrage haben wir uns jenseits des formalisierten Verfahrens nach dem Informationsfreiheitsgesetz und unabhängig davon mit den Verkaufszahlen der von uns in Zusammenarbeit mit den Landeswahlleitungen veröffentlichten CD zu den Ergebnissen nach Wahlbezirken auseinandergesetzt. Die Verkäufe der CDs können wir ab Juni 2012 bis zum heutigen Tag nachvollziehen. Für den davor liegenden Zeitraum liegen uns die Zahlen nicht vor, sodass wir insoweit keine Auskunft geben können. Ab Juni 2012 können wir wie folgt berichten: Verkäufe zur Bundestagswahl - 1980-1987: 7 x - 1990: 8 x - 1994: 7 x - 1998: 7 x - 2002: 8 x - 2005: 11 x - 2009: 27 x - 2013: 32 x Verkaufte CDs zur Bundestagswahl insgesamt: 107 Verkäufe zur Europawahl - 2009: 6 x - 2014: 10 x Verkaufte CDs Europawahl insgesamt: 16 Wir weisen darauf hin, dass sich diese Zahlen nur auf unsere Verkäufe beziehen. Die Landeswahlleitungen erhalten ebenfalls ein bestimmtes Kontingent an CDs. Über diese Verkäufe liegen uns keine Zahlen vor. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unserer Auskunft weiterhelfen konnten. Mit freundlichen Grüßen