Anzahl der vermissten oder gestohlenen Notebooks / Smartphones bzw. Mobiltelefone

Bitte senden Sie mir die Anzahl der in den vergangenen 36 Monaten vermissten oder gestohlenen Notebooks und Smartphones bzw. Mobiltelefone die an Mitarbeitende ausgegeben worden sind, zu.

Ich verweise auf eine ähnlich lautende Anfrage in UK.

https://www.whatdotheyknow.com/request/missing_laptops_and_phones_3#incoming-708993
http://www.rp-online.de/panorama/ausland/london-der-mysterioese-computer-schwund-im-verteidigungsministerium-aid-1.6482477

Danke.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Dezember 2016
  • Frist
    3. Februar 2017
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der vermissten oder gestohlenen Notebooks / Smartphones bzw. Mobiltelefone [#19696]
Datum
31. Dezember 2016 01:32
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir die Anzahl der in den vergangenen 36 Monaten vermissten oder gestohlenen Notebooks und Smartphones bzw. Mobiltelefone die an Mitarbeitende ausgegeben worden sind, zu. Ich verweise auf eine ähnlich lautende Anfrage in UK. https://www.whatdotheyknow.com/request/missing_laptops_and_phones_3#incoming-708993 http://www.rp-online.de/panorama/ausland/london-der-mysterioese-computer-schwund-im-verteidigungsministerium-aid-1.6482477 Danke.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg CIT II 3 - Az 39-22-17 24.01.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre unten angefügte Anfrage nach dem Inf…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG-Anfrage: Anzahl der vermissten oder gestohlenen Notebooks / Smartphones bzw. Mobiltelefone [#19696]
Datum
24. Januar 2017 12:02
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg CIT II 3 - Az 39-22-17 24.01.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre unten angefügte Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat mir zur Bearbeitung vorgelegen. Im Bundesministerium der Verteidigung beläuft sich die Anzahl, der in den vergangenen 36 Monaten vermissten oder gestohlenen Notebooks und Smartphones bzw. Mobiltelefone die an Mitarbeitende ausgegeben worden sind, auf vier Notebooks und ein Smartphone bzw. Mobiltelefon. Mit freundlichen Grüßen,