Anzahl der Vietnamesen, die in Deutschland als Künstler tätig sind

für mein Forschungsseminar (Thema: Vietnamesische Künstler in Deutschland) interessiert mich die aktuelle Anzahl der Vietnamesen, die in Deutschland wohnen und als Künstler tätig sind. Ich bedanke mich im Voraus und würde mich auf eine baldige Rückmeldung freuen.

Besten Gruß

Chung << Antragsteller:in >>
Falkutät Management und Kulturwissenschaften
Hochschule Zittau/Görlitz

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  • Datum
    3. Juni 2018
  • Frist
    6. Juli 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: für mein Forschu…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
Anzahl der Vietnamesen, die in Deutschland als Künstler tätig sind [#30512]
Datum
3. Juni 2018 18:31
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: für mein Forschungsseminar (Thema: Vietnamesische Künstler in Deutschland) interessiert mich die aktuelle Anzahl der Vietnamesen, die in Deutschland wohnen und als Künstler tätig sind. Ich bedanke mich im Voraus und würde mich auf eine baldige Rückmeldung freuen. Besten Gruß Chung Antragsteller/in Falkutät Management und Kulturwissenschaften Hochschule Zittau/Görlitz Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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