Anzahl der vietnamesische Studenten in Deutschland

die Anzahl von vietnamesische Studenten in Deutschland von 2005 bis jetzt. Wegen meiner Forschung recherchiere ich gerade darüber aber habe noch keine konkrete Zahl bekommen. Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juli 2017
  • Frist
    8. August 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Anzahl von v…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der vietnamesische Studenten in Deutschland [#23812]
Datum
5. Juli 2017 16:26
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Anzahl von vietnamesische Studenten in Deutschland von 2005 bis jetzt. Wegen meiner Forschung recherchiere ich gerade darüber aber habe noch keine konkrete Zahl bekommen. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrtAntragsteller/in 1. der von Ihnen beantragte Zugang zu den von Ihnen in dem Bezugsschreib…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Anzahl der vietnamesische Studenten in Deutschland [#23812]
Datum
21. Juli 2017 08:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in 1. der von Ihnen beantragte Zugang zu den von Ihnen in dem Bezugsschreiben aufgeführten Zahlen wird abgelehnt. 2. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Auslagen werden nicht erhoben. Begründung: In Ihrer o.a. Email bitten Sie unter Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um Zugang zu Informationen zu vietnamesischen Studierenden an deutschen Hochschulen. Die von Ihnen erfragten Daten sind über die Internetseite des Statistischen Bundesamtes (https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/Hochschulen/BroschuereHochschulenBlick.html) frei zugänglich. Insofern lehne ich Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 IFG unter Verweis auf § 9 Abs. 3 2. Alt. IFG ab. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, Heinemannstr. 2, 53175 Bonn einzulegen. Mit freundlichen Grüßen