Anzahl der vom Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg beobachteten Minderjährigen

Die Anzahl der Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg beobachteten Minderjährigen bzw. die Anzahl derer, zu denen Daten vorhanden sind.

Wenn möglich, bitte ich um eine Einteilung nach Altersgruppen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Juni 2020
  • Frist
    18. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
Tobias Möritz
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg Details
Von
Tobias Möritz
Betreff
Anzahl der vom Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg beobachteten Minderjährigen [#189073]
Datum
16. Juni 2020 16:58
An
Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Anzahl der Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg beobachteten Minderjährigen bzw. die Anzahl derer, zu denen Daten vorhanden sind. Wenn möglich, bitte ich um eine Einteilung nach Altersgruppen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Möritz Anfragenr: 189073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189073/ Postanschrift Tobias Möritz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Möritz
Tobias Möritz
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der vom Landesamt für Verfassungs…
An Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg Details
Von
Tobias Möritz
Betreff
AW: Anzahl der vom Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg beobachteten Minderjährigen [#189073]
Datum
27. Juli 2020 22:31
An
Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der vom Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg beobachteten Minderjährigen“ vom 16.06.2020 (#189073) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tobias Möritz Anfragenr: 189073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189073/

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Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg
Ihr Antrag vom 16.06.2020 auf Zugang zu Informationen nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 Hm…
Von
Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg
Betreff
Ihr Antrag vom 16.06.2020 auf Zugang zu Informationen nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG
Datum
4. August 2020 14:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Möritz, Ihr Antrag vom 16.06.2020 auf Zugang zu Informationen nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG wird abgelehnt. Gemäß § 5 Ziffer 3 HmbTG besteht keine Informationspflicht nach dem Transparenzgesetz für das Landesamt für Verfassungsschutz. Die Vorschrift ist als sog. Bereichsausnahme konzipiert und gilt für den gesamten Aufgabenbereich des Landesamts für Verfassungsschutz. Umweltinformationen im Sinne des § 1 Absatz 2 HmbUIG in Verbindung mit § 2 Absatz 3 UIG liegen dem Landesamt für Verfassungsschutz hinsichtlich des von Ihnen benannten Anliegens nicht vor. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Verfassungsschutz erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Die Anschrift lautet: Johanniswall 4, 20095 Hamburg 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen