Anzahl der Weihnachtskarten

Die Anzahl der von Ihrem Ministerium versendeten Weihnachtskarten der vorherigen Jahre. Konkret geht es darum, wie viele der offiziellen Weihnachtskarten in den Jahren 2018 und 2019 gedruckt bzw. zum Druck bestellt wurden. Falls Sie zusätzlich die Anzahl der versandten Weihnachtskarten wissen, freue ich mich auch auf diese Auskunft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. September 2020
  • Frist
    31. Oktober 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der von …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Weihnachtskarten [#198497]
Datum
29. September 2020 09:24
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der von Ihrem Ministerium versendeten Weihnachtskarten der vorherigen Jahre. Konkret geht es darum, wie viele der offiziellen Weihnachtskarten in den Jahren 2018 und 2019 gedruckt bzw. zum Druck bestellt wurden. Falls Sie zusätzlich die Anzahl der versandten Weihnachtskarten wissen, freue ich mich auch auf diese Auskunft.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 198497 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198497/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG), Ihre Anfrage vom 29. September 2020 "Weihnachtskarten" Seh…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG), Ihre Anfrage vom 29. September 2020 "Weihnachtskarten"
Datum
8. Oktober 2020 12:41
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,0 MB
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Bundesministerium der Finanzen
WG: IFG: Weihnachtskarten des BMF Dok 2020/1034508 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 2…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: IFG: Weihnachtskarten des BMF Dok 2020/1034508
Datum
26. Oktober 2020 07:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29. September 2020, in der Sie nach der Anzahl der offiziell gedruckten und versandten Weihnachtskarten in den Jahren 2018 und 2019 fragen. Im Bundesministerium der Finanzen wurden im Jahr 2018 rund 5.680 und im Jahr 2019 rund 3.670 Weihnachtskarten gedruckt. Bezüglich der Versendung von Weihnachtskarten kann keine Auskunft erteilt werden. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und wünschen Ihnen alles Gute. Vor allem: Bleiben Sie gesund! Nachrichtlich: Für das BMF ist es ein sehr wichtiges Anliegen, Ihre Privatsphäre und Ihre persönlichen Daten (nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) zu schützen. Die mit dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung, zu der Sie sich in einer FAQ auf der Webseite des BMI weiter informieren können, normiert europaweit einheitliche rechtliche Bedingungen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Bitte nutzen Sie die Informationen unter folgendem Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Meta/Datenschutz/datenschutz.html Freundliche Grüße