Anzahl der Wohnmobile

die Anzahl der zugelassenen Wohnmobile pro Stadtbezirk in den Jahren 2022 (soweit vorliegend), 2021, 2020, 2019, 2018

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Anzahl der…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Wohnmobile [#256641]
Datum
8. August 2022 11:45
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Anzahl der zugelassenen Wohnmobile pro Stadtbezirk in den Jahren 2022 (soweit vorliegend), 2021, 2020, 2019, 2018 Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256641/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach dem LIFG/UVwG…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
WG: Anzahl der Wohnmobile [#256641]
Datum
11. August 2022 13:46
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach dem LIFG/UVwG/VIG mit der Bitte über eine Auswertung der zugelassenen Wohnmobile pro Stadtbezirk für die Jahre ab 2018 bis einschließlich 2022 Wir bitten Sie noch um etwas Geduld, da wir die Auswertung erst prüfen und eventuell andere Dienststellen mit einbeziehen müssen. Da wir uns momentan in der Haupturlaubszeit befinden, kann dies noch einige Zeit in Anspruch nehmen Die Einbeziehung anderer Dienststellen wird natürlich unter Berücksichtigung des Datenschutzes geschehen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anzahl der Wohnmobile“ [#256641]
Datum
2. Oktober 2022 17:28
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/256641/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Auskunftsersuchen nicht beantwortet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 256641.pdf Anfragenr: 256641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256641/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Wohnmobile“ vom 08.08.2022 (#256641…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN Vermittlung bei Anfrage „Anzahl der Wohnmobile“ [#256641]
Datum
13. November 2022 17:50
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Wohnmobile“ vom 08.08.2022 (#256641) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 65 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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geschwärzt
831,2 KB

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Landeshauptstadt Stuttgart
WG: AW: Informationsfreiheit: Az. 0221.4-15/377 - Vermittlungsverfahren LIFG Sehr << Antragsteller:in >&g…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
WG: AW: Informationsfreiheit: Az. 0221.4-15/377 - Vermittlungsverfahren LIFG
Datum
9. Dezember 2022 10:15
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
wohnwagen-und-wohnanhnger-nach-stb-seit-2017.xlsx
9,9 KB
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde bereits am 14.09.2022 beantwortet. Wie sich jetzt herausgestellt hat, gab es einen Fehler bei der E-Mailadresse. Nachfolgend erhalten Sie nochmals die entsprechende Auswertung. Mit freundlichen Grüßen