Anzahl der zu unter und bis zu 50% abgeordneten Lehrer*innen

Ich suche eine Aufstellung über die Anzahl sowie Dienstorte und Aufgabenbereiche der Lehrer*innen, die von 0 bis 50% von ihren Schulen weg abgeordnet sind (und damit weiterhin Schulferien haben).

Eine Ergänzung der bereits vorhandenen Tabelle "Deputate der Lehrer", wie hier bereits beantwortet (https://fragdenstaat.de/anfrage/deputat-der-gymnasiallehrer/475063/anhang/ZusammenstellungLehrkrfte.pdf), bietet sich an, ergänzt um die Werte "davon abgeordnet" mit Prozentsatz, sowie die Angabe, zu welchen Behörden die Abordnung erfolgt ist.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    15. Juni 2020
  • Frist
    15. Juli 2020
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich suche eine Aufstellu…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der zu unter und bis zu 50% abgeordneten Lehrer*innen [#188973]
Datum
15. Juni 2020 15:12
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich suche eine Aufstellung über die Anzahl sowie Dienstorte und Aufgabenbereiche der Lehrer*innen, die von 0 bis 50% von ihren Schulen weg abgeordnet sind (und damit weiterhin Schulferien haben). Eine Ergänzung der bereits vorhandenen Tabelle "Deputate der Lehrer", wie hier bereits beantwortet (https://fragdenstaat.de/anfrage/deputat-der-gymnasiallehrer/475063/anhang/ZusammenstellungLehrkrfte.pdf), bietet sich an, ergänzt um die Werte "davon abgeordnet" mit Prozentsatz, sowie die Angabe, zu welchen Behörden die Abordnung erfolgt ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188973 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188973/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Antrag nach LIFG Sehr geehrteAntragsteller/in im Auftrag von Herrn Engelmohr zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Antrag nach LIFG
Datum
29. Juni 2020 14:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in im Auftrag von Herrn Engelmohr zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen