Anzahl der zum Schöffenamt verpflichteten Schöffinnen/Schöffen

Wieviele Bürgerinnen und Bürger wurden im Bundesland in der aktuellen Schöffenwahlperiode 2019-2023 verpflichtet, d.h. aus den Einwohnermeldedateien unfreiwillig auf das Schöffenamt gelost?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Mai 2022
  • Frist
    29. Juni 2022
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Jörg Schmitz
Jörg Schmitz (SCHÖFFEN TV)
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Bürg…
An Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat Details
Von
Jörg Schmitz (SCHÖFFEN TV)
Betreff
Anzahl der zum Schöffenamt verpflichteten Schöffinnen/Schöffen [#249989]
Datum
27. Mai 2022 13:38
An
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Bürgerinnen und Bürger wurden im Bundesland in der aktuellen Schöffenwahlperiode 2019-2023 verpflichtet, d.h. aus den Einwohnermeldedateien unfreiwillig auf das Schöffenamt gelost?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Schmitz Anfragenr: 249989 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249989/ Postanschrift Jörg Schmitz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Schmitz (SCHÖFFEN TV)
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach § 80 HDSIG vom 27. Mai 2022 Sehr geehrter Herr Schmitz, anliegendes Schrei…
Von
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach § 80 HDSIG vom 27. Mai 2022
Datum
1. Juni 2022 16:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmitz, anliegendes Schreiben erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach § 80 HDSIG vom 27. Mai 2022 Sehr geehrter Herr Schmitz, anliegendes Schrei…
Von
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach § 80 HDSIG vom 27. Mai 2022
Datum
21. Juni 2022 07:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmitz, anliegendes Schreiben erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen