Anzahl des einsatzfähigen Kriegsgerät

Die Anzahl der Hubschrauber des Typ "Transporthubschrauber NH-90" und des Typ "Kampfhubschrauber Tiger" im Bestand der Bundeswehr sowie die jeweilige Anzahl der einsatzfähigen Hubschrauber dieser Typen. Um die selbe Liste bitte ich beim Kampfjet vom Typ "Eurofighter".
Des weiteren möchte ich sie bitten mir vorab, falls die Bearbeitung dieser Anfrage Gebühren kosten sollte, die Höhe dieser Gebühren mitzuteilen und auf meine Bestätigung zu warten.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    22. August 2015
  • Frist
    25. September 2015
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der H…
An Bundesamt für Wehrverwaltung Details
Von
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Betreff
Anzahl des einsatzfähigen Kriegsgerät [#11147]
Datum
22. August 2015 12:23
An
Bundesamt für Wehrverwaltung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Hubschrauber des Typ "Transporthubschrauber NH-90" und des Typ "Kampfhubschrauber Tiger" im Bestand der Bundeswehr sowie die jeweilige Anzahl der einsatzfähigen Hubschrauber dieser Typen. Um die selbe Liste bitte ich beim Kampfjet vom Typ "Eurofighter". Des weiteren möchte ich sie bitten mir vorab, falls die Bearbeitung dieser Anfrage Gebühren kosten sollte, die Höhe dieser Gebühren mitzuteilen und auf meine Bestätigung zu warten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Wehrverwaltung
Sehr geehrtAntragsteller/in mit beigefügter EMail haben Sie um Auskunft bzgl. verschiedener Waffensysteme gebet…
Von
Bundesamt für Wehrverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz hier: Anfrage Anzahl des einsatzfähigen Kriegsgerät [#11147] - Anfrage bzgl= 2E Adresse
Datum
26. August 2015 16:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit beigefügter EMail haben Sie um Auskunft bzgl. verschiedener Waffensysteme gebeten. Um Ihnen einen entsprechenden Bescheid förmlich zustellen zu können ist allerdings Ihre postalische Erreichbarkeit erforderlich. Ich darf sie daher bitten, uns Ihre Adresse zukommen zu lassen, Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich meiner Informationsfreiheitsanfrage "Anzahl des einsatzfähigen Krie…
An Bundesamt für Wehrverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz hier: Anfrage Anzahl des einsatzfähigen Kriegsgerät [#11147] - Anfrage bzgl= 2E Adresse [#11147]
Datum
13. Oktober 2015 22:20
An
Bundesamt für Wehrverwaltung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich meiner Informationsfreiheitsanfrage "Anzahl des einsatzfähigen Kriegsgerät" vom 22.08.2015 (#11147) bitte ich um Entschuldigung für die Verspätung meiner Antwort. Meine postialische Erreichbarkeit finden Sie unten. Ich weise Sie nochmal darauf hin, dass ich mögliche Kosten, die für die Bearbeitung meiner Anfrage anfallen können, nicht übernehmen kann. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 11147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte Senden Sie die Post NICHT an Antragsteller/in, da dies nur ein Pseudonym für…
An Bundesamt für Wehrverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Informationsfreiheitsgesetz hier: Anfrage Anzahl des einsatzfähigen Kriegsgerät [#11147] - Anfrage bzgl= 2E Adresse [#11147]
Datum
13. Oktober 2015 22:22
An
Bundesamt für Wehrverwaltung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte Senden Sie die Post NICHT an Antragsteller/in, da dies nur ein Pseudonym für das Internetportal Fragdenstaat ist. Meinen korrekten Namen finden Sie unten. Danke. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 11147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Wehrverwaltung
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung Ihrer postalischen Adresse. Auf Grund Ihres nochmali…
Von
Bundesamt für Wehrverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz hier: Anfrage Anzahl des einsatzfähigen Kriegsgerät [#11147] - Anfrage bzgl= 3D 2E Adresse [#11147]
Datum
14. Oktober 2015 16:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung Ihrer postalischen Adresse. Auf Grund Ihres nochmaligen deutlichen Hinweises, mögliche Kosten für die Bearbeitung der Anfrage nicht übernehmen zu können, habe ich diesbezüglich eine rechtliche Prüfung vornehmen lassen. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Anfragen die unter der Bedingung der Kostenfreiheit gestellt bzw. bei denen mögliche Kosten von vornherein verweigert werden unzulässig sind. Ihr Antrag verstößt gegen die in § 10 Abs. 1 Satz 1 IFG gesetzlich vorgeschriebene grundsätzliche Kostentragungspflicht. Solange Sie mögliche Kosten nicht bereit sind zu übernehmen, wird die Bearbeitung Ihrer Anfrage eingestellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund Ihres Hinweises, die Anfrage sei unzulässig, werde ich mögliche Kosten ni…
An Bundesamt für Wehrverwaltung Details
Von
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Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz hier: Anfrage Anzahl des einsatzfähigen Kriegsgerät [#11147] - Anfrage bzgl= 3D 2E Adresse [#11147]
Datum
15. Oktober 2015 22:44
An
Bundesamt für Wehrverwaltung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund Ihres Hinweises, die Anfrage sei unzulässig, werde ich mögliche Kosten nicht verweigern. Da die Beurteilung, ob es sich bei meiner Anfrage um eine einfache Auskunft nach §10 Absatz 1 Satz 2 IFG handelt, bei Ihnen bzw. bei Ihrem Rechtsberater liegt, bitte ich Sie mir diese ggf. verbindliche Beurteilung im Vornherein zukommen zu lassen, sodass die Anfrage möglicherweise noch zurückgezogen werden kann. Ich bitte um baldige Antwort und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 11147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Wehrverwaltung
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Bitte, eine verbindliche Aussage zur Beurteilung, ob es sich bei Ihrer Anfr…
Von
Bundesamt für Wehrverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz hier: Anfrage Anzahl des einsatzfähigen Kriegsgerät [#11147]
Datum
16. Oktober 2015 12:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Bitte, eine verbindliche Aussage zur Beurteilung, ob es sich bei Ihrer Anfrage um eine einfache Auskunft gemäß §10 Absatz 1, Satz 2 IFG handelt , abzugeben kann ich Ihnen nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung nur wie folgt antworten: Die Beurteilung, ob es sich bei einer IFG-Anfrage um eine einfache Auskunft nach § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG handelt, kann und wird in der Regel erst nach oder bei der Bearbeitung vorgenommen werden. Sie hängt u.a. vom tatsächlichen Aufwand ab. Die amtlich verbindliche Entscheidung hierüber erhalten Sie mit der inhaltlichen Entscheidung, da die Kostenentscheidung Bestandteil des IFG-Bescheids als regelmäßig gebührenpflichtiger Verwaltungsakt ist. Ich hoffe Ihnen damit bzgl. Ihrer Entscheidung geholfen zu haben und werde die weitere Bearbeitung Ihres Antrages von Ihrer Erklärung einer uneingeschränkten Kostenübernahme abhängig machen. Mit freundlichen Grüßen