Anzahl eingegangener Beschwerden im Bundespräsidialamt

Anfrage an: Bundespräsidialamt

1. Die Anzahl aller Beschwerdebriefe bzw. (E-)Beschwerdebriefe - oder die Anzahl jedlicher Bürgerzuschriften die als Beschwerde bzw. Kritik betrachtet werden können, die seit dem 2. Februar 2014 im Bundespräsidialamt eingegangen sind.

2. Wieviele Beschwerden bzw. eingegangene Briefe stehen davon in konkreter Verbindung zu den Äußerungen von Bundespräsident Joachim Gauck auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2014 bzw. dem vom Bundespräsidenten gegebenen Interview mit dem Deutschlandfunk vom 14.6.2014 (1)

(1): Interview Joachim Gauck, Deutschlandfunk 14.6.2014:
http://www.deutschlandfunk.de/aussenpolitik-gauck-auch-zu-waffen-greifen.694.de.html?dram:article_id=289120

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. August 2014
  • Frist
    26. September 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Anzahl al…
An Bundespräsidialamt Details
Von
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Betreff
Anzahl eingegangener Beschwerden im Bundespräsidialamt [#7234]
Datum
24. August 2014 01:55
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl aller Beschwerdebriefe bzw. (E-)Beschwerdebriefe - oder die Anzahl jedlicher Bürgerzuschriften die als Beschwerde bzw. Kritik betrachtet werden können, die seit dem 2. Februar 2014 im Bundespräsidialamt eingegangen sind. 2. Wieviele Beschwerden bzw. eingegangene Briefe stehen davon in konkreter Verbindung zu den Äußerungen von Bundespräsident Joachim Gauck auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2014 bzw. dem vom Bundespräsidenten gegebenen Interview mit dem Deutschlandfunk vom 14.6.2014 (1) (1): Interview Joachim Gauck, Deutschlandfunk 14.6.2014: http://www.deutschlandfunk.de/aussenpolitik-gauck-auch-zu-waffen-greifen.694.de.html?dram:article_id=289120
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundespräsidialamt
Zugang zu Informationen des Bundespräsidialamtes nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr \entfer…
Von
Bundespräsidialamt
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu Informationen des Bundespräsidialamtes nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
11. September 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr \entfernt\, sie habe. Folgenden Antrag auf Akteneinkunft nach Paragraph 1 des IFG gestellt: \siebe oben\ Auf ihre Anfrage muss ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen begehrten Informationen und Unterlagen nicht vorhanden sind, da &quot;Beschwerden&quot; bzw. Kritische Zuschriften als solche nicht statistisch erfasst werden. Insbesondere gibt es keine zahlenmäßige Erfassung der Bürgerbriefe, die sich mit der Rede /siehe oben/ befassen. Mit freundlichen grüßen