Anzahl eingeleiteter Ordnungswidrigkeits-/Strafverfahren bei groben Verstößen gegen das Denkmalschutzgesetz

(Raum Dresden, ab 1990-2016 mit Fokus auf 2000-2016, Denkmale der Kategorie Gebäude):
1. Für wieviele und welche denkmalgeschützte Immobilien wurde der Abriss genehmigt?
1.1 In wievielen Fällen wurde der Abriss ohne Genehmigung nach §35.1 durchgeführt?
1.2 In wievielen Fällen wurde geprüft, ob der Eigentümer vorsätzlich auf die Abrissgenehmigung der Denkmalschutzbehörde hingewirkt hat (s. o. durch Verwahrlosung, nach aktuellem Stand nicht strafbar)?
1.3 Wieviele Bußgeldverfahren nach §36 wurden eingeleitet, weil sich nachträglich herausstellte, dass der Eigentümer wesentlich die Abrissgenehmigung durch seine Unterlassung provozierte, und in welcher Höhe?
2. Wie oft besichtigt die Denkmalschutzbehörde baufällige Denkmale um ein solch strategisches Verwahrlosen mit anschließendem Abriss zu verhindern?
2.1. Wieviele Denkmale betrifft das und welche?
3. In wie vielen Fällen konnte die Denkmalschutzbehörde verwahrloste Denkmale durch rechtzeitige Enteignung (§§ 27 ff) vor dem Abriss durch spekulative Investoren retten?
4. In wievielen Fällen machte die Stadt Dresden von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch (§ 17), um einen Abriss durch spekulative Investoren zu verhindern?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (Raum Dresden, …
An Landesamt für Denkmalpflege Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl eingeleiteter Ordnungswidrigkeits-/Strafverfahren bei groben Verstößen gegen das Denkmalschutzgesetz [#18134]
Datum
19. Oktober 2016 13:56
An
Landesamt für Denkmalpflege Sachsen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(Raum Dresden, ab 1990-2016 mit Fokus auf 2000-2016, Denkmale der Kategorie Gebäude): 1. Für wieviele und welche denkmalgeschützte Immobilien wurde der Abriss genehmigt? 1.1 In wievielen Fällen wurde der Abriss ohne Genehmigung nach §35.1 durchgeführt? 1.2 In wievielen Fällen wurde geprüft, ob der Eigentümer vorsätzlich auf die Abrissgenehmigung der Denkmalschutzbehörde hingewirkt hat (s. o. durch Verwahrlosung, nach aktuellem Stand nicht strafbar)? 1.3 Wieviele Bußgeldverfahren nach §36 wurden eingeleitet, weil sich nachträglich herausstellte, dass der Eigentümer wesentlich die Abrissgenehmigung durch seine Unterlassung provozierte, und in welcher Höhe? 2. Wie oft besichtigt die Denkmalschutzbehörde baufällige Denkmale um ein solch strategisches Verwahrlosen mit anschließendem Abriss zu verhindern? 2.1. Wieviele Denkmale betrifft das und welche? 3. In wie vielen Fällen konnte die Denkmalschutzbehörde verwahrloste Denkmale durch rechtzeitige Enteignung (§§ 27 ff) vor dem Abriss durch spekulative Investoren retten? 4. In wievielen Fällen machte die Stadt Dresden von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch (§ 17), um einen Abriss durch spekulative Investoren zu verhindern?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl eingeleiteter Ordnungswidrigkeits-/Stra…
An Landesamt für Denkmalpflege Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzahl eingeleiteter Ordnungswidrigkeits-/Strafverfahren bei groben Verstößen gegen das Denkmalschutzgesetz [#18134]
Datum
22. November 2016 06:36
An
Landesamt für Denkmalpflege Sachsen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl eingeleiteter Ordnungswidrigkeits-/Strafverfahren bei groben Verstößen gegen das Denkmalschutzgesetz“ vom 19.10.2016 (#18134) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesamt für Denkmalpflege Sachsen
Bürgeranfrage Sehr geehrtAntragsteller/in im Dateianhang erhalten Sie unsere Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landesamt für Denkmalpflege Sachsen
Betreff
Bürgeranfrage
Datum
23. November 2016 12:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in im Dateianhang erhalten Sie unsere Antwort. Mit freundlichen Grüßen